Bundesrat äußert sich: Bund-Länder-Finanzausgleich im Detail noch verbesserungsbedürftig

Die Länder haben in der Plenarsitzung des Bundesrats am 10.02.2017 eine umfangreiche Stellungnahme zu den Regierungsentwürfen beschlossen, die die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu regeln. Dabei äußerten sie sich sowohl zu der geplanten Grundgesetzänderung als auch zu den zahlreichen einfachgesetzlichen neuen und geänderten Bestimmungen. Insgesamt schlagen sie rund 70 Änderungen vor - vom Betrieb von Bundesautobahnen über die Mitbestimmung bei Schulinvestitionen bis zur Neuregelung der Kompetenzen von Bund und Ländern in Bezug zur geplanten grundlegenden Änderung des Länder-Finanzausgleichs.

Klare Regeln für Infrastrukturgesellschaft zum Autobahnbau

Das besondere Augenmerk des Bundesrates galt der beabsichtigten Errichtung der Infrastrukturgesellschaft für den Bau von Bundesautobahnen. Die Länder forderten, die Beteiligung Privater an der künftigen Finanzierung von Bundesfernstraßen klar zu regeln und dem Bund dabei ausreichend Einfluss zu sichern. Zudem zeigten sie sich besorgt, dass die Herstellung und der Betrieb der Bundesfernstraßen mit dem neuen Modell deutlich teurer werden könnte. Ausdrücklich sicherstellen möchte der Bundesrat, dass bei der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft die Belange der Beschäftigten mehr berücksichtigt werden. Eine weitere zentrale Forderung der Länder betrifft die umfassende Kostenüberahme des Bundes für die Autobahnen ab dem Zeitpunkt der Grundgesetzänderung einschließlich der notwendigen baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Darauf hätten sich Bund und Länder Anfang Dezember 2016 geeinigt. Auch im Übrigen erinnerten die Länder mehrfach daran, dass sich die Einigung von Bund und Ländern in den Gesetzentwürfen wiederfinden müsse.

Mehr Mitbestimmung der Länder bei Schulinvestitionen

Bei den geplanten Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen geht es dem Bundesrat insbesondere um eine stärkere Mitbestimmung der Länder. Entsprechend der bisherigen Praxis sollten sie selbst entscheiden, welche finanzschwachen Gemeinden die Investitionen des Bundes erhalten. Zudem sprach sich der Bundesrat für längere Programmlaufzeiten aus und forderte, dass die Mittel angesichts bestehender Kapazitätsgrenzen auch zum Neubau von Schulen eingesetzt werden können.

Änderungen an Online-Portal gefordert

Zahlreiche Änderungsvorschläge äußerten die Länder auch zum geplanten Online-Portal. Dabei fürchten sie vor allem zu weitreichende Vorgaben des Bundes bei den IT-Komponenten und drängen darauf, dass der IT-Planungsrat bei bestimmten Entscheidungen mehr einbezogen wird. Außerdem bestehen sie darauf, dass es für Gemeinden und Gemeindeverbände keine Verpflichtung geben soll, dem Portal beizutreten.

Weg vom Länderfinanzausgleich

Den Regierungsentwürfen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen gehe ein langer Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern voraus, der nunmehr beendet werden solle, erläuterte der Bundesrat weiter. Kern der Neuregelungen sei die Abschaffung des bislang geltenden Länderfinanzausgleichs. Stattdessen erfolge ein Großteil der Länderentlastung ab 2020 über den bundesstaatlichen Finanzausgleich. Dabei würden die Unterschiede in der Steuerkraft der Länder bei der Verteilung der Umsatzsteuer berücksichtigt, die sich künftig grundsätzlich nach der Einwohnerzahl der Länder richte. Zudem möchte der Bund die unterschiedliche Finanzkraft der Länder mit Zu- und Abschlägen begleichen. Zur Sicherung bundeseinheitlicher Lebensverhältnisse in den Ländern stelle der Bund jährlich 9,7 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Dem Saarland und Bremen könne er zur besonderen Entlastung Sanierungshilfen gewähren.

Bund erhält mehr Kompetenzen

Im Gegenzug erhalte der Bund mehr Kompetenzen. So solle er künftig allein für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen verantwortlich sein. Dabei könne er sich einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen, die aber im Eigentum des Bundes bleiben soll. Zudem sei vorgesehen, dass der Bund mit Zustimmung des Bundesrates oder durch Verwaltungsvereinbarung Grundzüge von Länderprogrammen regeln kann, wenn er Finanzhilfen gibt. Auch dürfe er künftig Investitionen finanzschwacher Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren. Damit bekomme der Bund erstmals direkte Durchgriffsrechte bei Finanzhilfen an die Kommunen. Gestärkt würden auch die Kompetenzen des Bundes bei der Steuerverwaltung.

Zentralisierung bei Online-Dienstleistungen

Darüber hinaus sollten die Voraussetzungen für einen bundesweiten Portalverbund geschaffen werden, über das alle Bürgerinnen und Bürger auf Online-Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern zugreifen können. Neu sei auch, dass der Bundesrechnungshof bei Mischfinanzierungen prüfen kann, was mit dem Geld passiert.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates gehe zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend lege sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, stehe derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasse sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit den Bundestagsbeschlüssen.

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2017.

Mehr zum Thema