Bundesprogramm für Ausbildungsplätze wird verlängert und ausgeweitet

Die Bundesregierung will Ausbildungsplätze sichern, die durch Corona bedroht sind. Sie hat dafür am Mittwoch die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" beschlossen. Geplant ist die Verdopplung der Ausbildungsprämien. Zudem sollen mehr Firmen von den Hilfen profitieren. Für das Programm stehen im Jahr 2021 500 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro sind nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das kommende Jahr vorgesehen.

Prämien sollen verdoppelt werden

Nach den Plänen des Bundeskabinetts sollen die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, rückwirkend zum 16.02.2021 zunächst in bisheriger Höhe verlängert werden. Für das neue Ausbildungsjahr sollen die Prämien zum 01.06.2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro verdoppelt werden.

Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilder

Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung sollen attraktiver werden: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung des Ausbilders gezahlt werden, heißt es in der Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Wie bisher könne zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden. All diese Leistungen könnten künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.

Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

Mit einem neuen Sonderzuschuss sollen Kleinstunternehmen erreicht werden, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern könnten pauschal 1.000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.

Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert

Die Übernahmeprämie werde bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro verdoppelt, so das BMAS. Mit ihr werde künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.

Bessere Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung

Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung werde attraktiver. Die Mindestlaufzeit werde auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt könnten bis zu 8.100 Euro gezahlt werden. Künftig könne auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfalle die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.

Zuschuss für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse

Künftig könnten für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.

Anträge bei der zuständigen Agentur für Arbeit

Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie sei die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die bei diesen Förderleistungen vorgesehenen Verbesserungen würden im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie umgesetzt; die Änderungen würden im Laufe des März bekannt gemacht. Anträge könnten bei der für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Schnellstmögliche Änderungen der Zweiten Förderrichtlinie

Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse werde von der Knappschaft-Bahn-See im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie durchgeführt. Die Änderungen dieser Förderrichtlinie erfolgen laut BMAS schnellstmöglich und sollen anschließend unmittelbar in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 17. März 2021.