Bun­des­pro­gramm für Aus­bil­dungs­plät­ze wird ver­län­gert und aus­ge­wei­tet

Die Bun­des­re­gie­rung will Aus­bil­dungs­plät­ze si­chern, die durch Co­ro­na be­droht sind. Sie hat dafür am Mitt­woch die Ver­län­ge­rung und Wei­ter­ent­wick­lung des Bun­des­pro­gramms "Aus­bil­dungs­plät­ze si­chern" be­schlos­sen. Ge­plant ist die Ver­dopp­lung der Aus­bil­dungs­prä­mi­en. Zudem sol­len mehr Fir­men von den Hil­fen pro­fi­tie­ren. Für das Pro­gramm ste­hen im Jahr 2021 500 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Wei­te­re 200 Mil­lio­nen Euro sind nach An­ga­ben des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ar­beit und So­zia­les (BMAS) für das kom­men­de Jahr vor­ge­se­hen.

Prä­mi­en sol­len ver­dop­pelt wer­den

Nach den Plä­nen des Bun­des­ka­bi­netts sol­len die Aus­bil­dungs­prä­mi­en für von der Co­ro­na-Krise be­trof­fe­ne Be­trie­be, die durch Neu­ein­stel­lun­gen ihr Aus­bil­dungs­ni­veau hal­ten oder er­hö­hen, rück­wir­kend zum 16.02.2021 zu­nächst in bis­he­ri­ger Höhe ver­län­gert wer­den. Für das neue Aus­bil­dungs­jahr sol­len die Prä­mi­en zum 01.06.2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro ver­dop­pelt wer­den.

Zu­schüs­se zur Ver­gü­tung der Aus­bil­der

Die Zu­schüs­se zur Ver­mei­dung von Kurz­ar­beit wäh­rend einer Aus­bil­dung sol­len at­trak­ti­ver wer­den: Künf­tig kön­nen auch Zu­schüs­se zur Ver­gü­tung des Aus­bil­ders ge­zahlt wer­den, heißt es in der Mit­tei­lung des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums. Wie bis­her könne zudem die Aus­bil­dungs­ver­gü­tung be­zu­schusst wer­den. All diese Leis­tun­gen könn­ten künf­tig Un­ter­neh­men mit bis zu 499 Mit­ar­bei­ten­den be­zie­hen. Bis­her liegt die Gren­ze bei 249 Mit­ar­bei­ten­den.

Son­der­zu­schuss für Kleinst­un­ter­neh­men

Mit einem neuen Son­der­zu­schuss sol­len Kleinst­un­ter­neh­men er­reicht wer­den, die im zwei­ten Lock­down ihre nor­ma­le Ge­schäfts­tä­tig­keit weit­ge­hend ein­stel­len muss­ten: Be­trie­be mit bis zu vier Mit­ar­bei­tern könn­ten pau­schal 1.000 Euro be­kom­men, wenn sie ihre Aus­bil­dungs­tä­tig­keit für min­des­tens 30 Tage fort­ge­setzt haben.

Über­nah­me­prä­mie wird bis Ende 2021 ver­län­gert

Die Über­nah­me­prä­mie werde bis Ende 2021 ver­län­gert und auf 6.000 Euro ver­dop­pelt, so das BMAS. Mit ihr werde künf­tig neben der Über­nah­me eines Aus­zu­bil­den­den aus einem In­sol­venz­fall auch bei pan­de­mie­be­ding­ter Kün­di­gung oder bei Ab­schluss eines Auf­lö­sungs­ver­tra­ges un­ter­stützt.

Bes­se­re För­de­rung einer Auf­trags- oder Ver­bund­aus­bil­dung

Die För­de­rung einer Auf­trags- oder Ver­bund­aus­bil­dung werde at­trak­ti­ver. Die Min­dest­lauf­zeit werde auf vier Wo­chen ver­kürzt, die Höhe der För­de­rung nach der Lauf­zeit be­mes­sen. Ins­ge­samt könn­ten bis zu 8.100 Euro ge­zahlt wer­den. Künf­tig könne auch der Stamm­aus­bil­dungs­be­trieb statt des In­te­rims­aus­bil­dungs­be­triebs die För­de­rung er­hal­ten. Für In­te­rims­aus­bil­dungs­be­trie­be ent­fal­le die Be­gren­zung auf bis zu 249 Mit­ar­bei­ten­de er­satz­los.

Zu­schuss für ex­ter­ne Ab­schluss­prü­fungs­vor­be­rei­tungs­kur­se

Künf­tig könn­ten für pan­de­mie­be­trof­fe­ne Un­ter­neh­men die Kos­ten für ex­ter­ne Ab­schluss­prü­fungs­vor­be­rei­tungs­kur­se für Aus­zu­bil­den­de hälf­tig be­zu­schusst wer­den, ma­xi­mal mit 500 Euro.

An­trä­ge bei der zu­stän­di­gen Agen­tur für Ar­beit

Für die Aus­bil­dungs­prä­mi­en, die Zu­schüs­se zur Ver­hin­de­rung von Kurz­ar­beit, den Lock­down-II-Son­der­zu­schuss für Kleinst­un­ter­neh­men und die Über­nah­me­prä­mie sei die Bun­des­agen­tur für Ar­beit zu­stän­dig. Die bei die­sen För­der­leis­tun­gen vor­ge­se­he­nen Ver­bes­se­run­gen wür­den im Rah­men der Ers­ten För­der­richt­li­nie um­ge­setzt; die Än­de­run­gen wür­den im Laufe des März be­kannt ge­macht. An­trä­ge könn­ten bei der für den je­wei­li­gen Aus­bil­dungs­be­trieb zu­stän­di­gen Agen­tur für Ar­beit ge­stellt wer­den.

Schnellst­mög­li­che Än­de­run­gen der Zwei­ten För­der­richt­li­nie

Die För­de­rung der Auf­trags- und Ver­bund­aus­bil­dung ein­schlie­ß­lich der an­tei­li­gen Kos­ten­über­nah­me für ex­ter­ne Ab­schluss­prü­fungs­vor­be­rei­tungs­kur­se werde von der Knapp­schaft-Bahn-See im Rah­men der Zwei­ten För­der­richt­li­nie durch­ge­führt. Die Än­de­run­gen die­ser För­der­richt­li­nie er­fol­gen laut BMAS schnellst­mög­lich und sol­len an­schlie­ßend un­mit­tel­bar in Kraft tre­ten.

Redaktion beck-aktuell, 17. März 2021.

Mehr zum Thema