Direkt nach Bundesrats-Entscheidung: Steinmeier unterschreibt Gesetz zum Spritpreispaket

Spritpreiserhöhungen im Stundentakt? Nach der zügigen Prüfung und Ausfertigung des Spritpreispakets durch den Bundespräsidenten im Anschluss an die Bundesratsentscheidung wird es diese – rechtzeitig zum Osterreiseverkehr –  nicht mehr geben.

Nur wenige Stunden nach der Zustimmung des Bundesrats zum Maßnahmenpaket gegen hohe Spritpreise hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das entsprechende Gesetz ausgefertigt. Mit seiner Unterschrift kann das Gesetz in Kraft treten, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Das Maßnahmenpaket war erst am Donnerstag von Bundestag und am Freitagvormittag vom Bundesrat beschlossen worden. Damit treten die schärferen Regeln für Spritpreiserhöhungen an den Tankstellen rechtzeitig vor dem Osterreiseverkehr in Kraft.

Spritpreisänderungen teils im Stundentakt, wie sie bislang an der Tagesordnung waren, wird es dann nicht mehr geben. Künftig dürfen an deutschen Tankstellen die Preise nur noch einmal täglich erhöht werden, und zwar um 12.00 Uhr mittags. Preissenkungen sind dagegen weiterhin jederzeit möglich.

Außerdem bekommt das Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise. Unternehmen müssen künftig darlegen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dadurch soll es für das Kartellamt deutlich leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen.

Redaktion beck-aktuell, sst, 27. März 2026 (dpa).

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