Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier setzt die Prüfung der am vergangenen Freitag vom Bundesrat gebilligten ESM-Reform vorläufig aus. Er folge damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts, erklärte eine Sprecherin des Bundespräsidenten heute in Berlin. Hintergrund ist eine mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde von sieben FDP-Bundestagsabgeordneten.
Gesetz wird damit vorerst nicht ausgefertigt
Die Abgeordneten klagen als Privatpersonen in Absprache mit der Fraktion, hatten sie Mitte Juni mitgeteilt. Damit wird das Gesetz zur Änderung des ESM-Vertrags vorerst nicht ausgefertigt. Mit der Reform des Rettungsfonds ESM will sich die Eurozone besser gegen künftige Finanzkrisen wappnen.
Redaktion beck-aktuell, 1. Juli 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Forsthoff, Fünf Jahre ESM – Entwicklungsperspektiven, EuZW 2018, 108
Bark/Gilles, Der ESM in der Praxis: Rechtsgrundlagen und Funktionsweise, EuZW 2013, 367
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