Bundespolizei kann künftig Bodycams nutzen

Die Bundespolizei kann mit dem Einsatz sogenannter Bodycams beginnen. Der Personalrat im Bundesinnenministerium hat die dafür nötige Dienstvereinbarung am 15.02.2019 unterschrieben, wie ein Sprecher bestätigte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Mit am Körper getragenen Bodycams ("Körperkameras") können Polizeibeamte Einsätze in Bild und Ton dokumentieren. Dies soll es ermöglichen, etwa im Nachhinein die Rechtmäßigkeit ihres Handelns zu überprüfen.

Daten werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht

Für den Einsatz bei der Bundespolizei gibt es gewisse Hürden. Laut Gesetz muss es dabei um den "Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Eigentum" gehen, die Verfolgung von Straftaten oder im Einzelfall auch um Ordnungswidrigkeiten "von erheblicher Bedeutung". Nach bestimmten Fristen sind die Daten zu löschen, falls sie nicht zur Aufklärung benötigt werden.

Verwendung für Leistungs- und Verhaltenskontrollen verboten

Die Dienstvereinbarung regelt laut "Bild" die Anwendung der Geräte, den Umgang mit den Aufnahmen und den Schutz der Identität der Beamten, wenn Clips etwa für Gerichtsverfahren an Dritte herausgegeben werden müssen. Gemäß der Dienstvereinbarungen entscheiden die Vorgesetzten, wann und wo die Kamera eingesetzt wird. "Leistungs- und Verhaltenskontrollen" anhand der Aufnahmen sind allerdings unzulässig. Auch für interne Ermittlungen dürfen die Aufnahmen nicht verwendet werden.

2.300 Bodycams bis Jahresende

Bis Ende 2019 sollen die 2.300 Bodycams schrittweise bei der gesamten Bundespolizei eingeführt werden. Genutzt werden nach Angaben des Ministeriums Geräte des Typs Motorola Si500.

Redaktion beck-aktuell, 20. Februar 2019 (dpa).