Nach 8 Jahren: Amt des Bundesopferbeauftragten wird gesetzlich geregelt

Das Amt des Bundesopferbeauftragen existiert schon seit 2018, nun soll es auch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie und Verbesserungen beim Datenaustausch werden gleich mitgeregelt.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen terroristischer und extremistischer Anschläge im Inland ist der zentrale Ansprechpartner für Betroffene solcher Taten in Deutschland. Er kümmert sich um die Anliegen der Opfer, vermittelt Hilfe und setzt sich für ihre politischen Belange ein.

Das neue Bundesopferbeauftragtengesetz soll nun eine gesetzliche Grundlage für das Amt schaffen. Das verkündete das Justizministerium am Dienstag in einer Pressemittelung. In dem Gesetz würden erstmals die Aufgaben des Amtes sowie der Kreis der Betroffenen klar festgelegt. Zugleich würden die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt. Außerdem soll das neue Gesetz den Datenaustausch zwischen den an der Unterstützung der Betroffenen beteiligten Stellen verbessern.

"Terroristische Gewalt trifft Menschen ganz konkret und fügt ihnen schweres Leid zu", so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Staat stehe in der Verantwortung, Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge bestmöglich zu unterstützen. Der Bundesopferbeauftragte sei dabei die zentrale Ansprechperson. Mit dem neuen Gesetz soll eine dauerhafte und verlässliche Unterstützung gewährleistet werden.

Redaktion beck-aktuell, kw, 31. März 2026.

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