Bundesnetzagentur: Maximales Bußgeld gegen Stromlieferanten wegen unerlaubter Telefonwerbung

Der Strom- und Gaslieferant Energy2day soll wegen rechtswidriger Werbeanrufe für Energielieferverträge 300.000 Euro Bußgeld zahlen. Dies hat die Bundesnetzagentur entschieden und damit den gesetzlich vorgesehenen Bußgeldrahmen erstmals voll ausgeschöpft. Bei der Bundesnetzagentur hatten sich rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe der Energy2day GmbH beschwert.

Zahlreiche Verbraucher beschwerten sich – Wettbewerber klagen

Nach den Angaben der Behörde berichteten zahlreiche Verbraucher, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten. Ziel sei gewesen, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen. Das Vorgehen hatte auch Wettbewerber im Energiemarkt auf den Plan gerufen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, laufen auf ihre Betreiben bereits umfangreiche zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet.

Verantwortung für Verhalten von Subunternehmern

Die Energy2day GmbH hatte laut Netzagentur eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut und mit einer Vielzahl an Untervertriebspartnern unter anderem auch im Ausland zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt haben. "Der aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden", betont Jochen Homann, Präsident der BNetzA. Würden Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftragt, oblägen dem Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten. Dies gelte umso mehr, wenn es in einer Vertriebsstruktur bereits zu Rechtsstreitigkeiten wegen unlauterem Marktverhalten gekommen sei.

Höchstes je verhängtes Bußgeld

Im aktuellen Verfahren wurde der gesetzlich vorgesehene Bußgeldrahmen von der Bundesnetzagentur erstmals voll ausgeschöpft. Das Unternehmen hat ausgesagt, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr zu betreiben. Die Bundesnetzagentur kündigte an, dies zu beobachten. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Immer mehr Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung

Im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur eigenen Angaben zufolge bereits Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Im Jahr 2016 seien es insgesamt 895.000 Euro, 2015 rund 460.000 Euro gewesen. Im ersten Halbjahr 2017 seien bei der Bundesnetzagentur rund 26.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung eingegangen. 2016 seien es rund 29.000 Fälle gewesen.

Redaktion beck-aktuell, 3. August 2017.

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