Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder gegen Stromhändler

Wegen Marktmanipulationen hat die Bundesnetzagentur Bußgelder gegen zwei Stromhändler verhängt. Die Firma Energi Danmark soll 200.000 Euro zahlen und das Unternehmen Optimax Energy 175.000 Euro, wie die Regulierungsbehörde am 05.10.2021 in Bonn mitteilte. Sie hatten durch das Angebot tatsächlich nicht lieferbaren Stroms an drei Tagen im Juni 2019 für Stromknappheit in Deutschland gesorgt.

Im Jahr 2019 an Energiebörse nicht verfügbaren Strom angeboten

Während die Bundesnetzagentur für die Überwachung der deutschen Strom- und Gasgroßhandelsmärkte zuständig ist, führt ACER, die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, die europäische Marktüberwachung nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT) durch. Hierbei wurden in einigen der betroffenen Zeiträume für den deutschen Intraday-Markt auffällig hohe Preise beobachtet. Bei einigen Marktteilnehmern, darunter auch die zwei hier überführten Unternehmen, hatte ACER hohe Verkaufsvolumen festgestellt, die scheinbar zu ungewöhnlich großen Short-Positionen geführt haben. ACER meldete daraufhin an die Bundesnetzagentur den Verdacht, dass das Handelsverhalten dieser Marktteilnehmer irreführende Signale über das tatsächlich verfügbare Angebot von Strom in den Markt gesendet haben könnte.

Stromknappheit wegen nicht belastbarer Stromangebote

Folge waren Systemungleichgewichte an drei Tagen im Juni 2019. Die Manipulationen bestanden darin, dass Aufträge zum Verkauf von Strom für den untertägigen Handel (Intraday) bei der Energiebörse EPEX Spot SE eingestellt wurden, die ein irreführendes Signal für das Angebot von Strom gaben. Denn tatsächlich stand der angebotene bzw. verkaufte Strom nicht zur Verfügung und es bestand auch nicht die Absicht, diesen Strom zu beschaffen oder zu erzeugen. Die Handelsaufträge zum Verkauf von Strom wurden zum Ende der Handelsperiode – also kurz vor Lieferung des Stroms – eingestellt und blieben bis Handelsschluss offen oder wurden abgeschlossen. Dass hierbei der Strom nicht zur Verfügung stand und bei den Unternehmen auch nicht die Absicht bestand, diesen Strom zu liefern, zeigen unter anderem die erheblichen Unterdeckungen in ihren Bilanzkreisen zu diesem Zeitpunkt. Hinzu kommt, dass der Börsenpreis ungewöhnlich hoch und damit auch berechenbar über dem zu erwartenden Preis für Ausgleichsenergie lag. Somit bestand ein wirtschaftlicher Anreiz für die Unternehmen, teuren Strom zu verkaufen und günstigere Ausgleichsenergie für den nicht gelieferten Strom zu bezahlen. 

Unternehmen geben keine Stellungnahmen ab

Das wertete die Behörde als irreführendes Signal für das Angebot an Strom. Eine Optimax-Sprecherin sagte, man habe den Bescheid bekommen und werde ihn prüfen. Weitere Aussagen könne sie nicht machen. Energi Danmark war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen können vor das Oberlandesgericht Düsseldorf ziehen und Einspruch einlegen.

Stromnetz stand damals unter Druck

Im Rückblick hatte das damalige Handelssystem einen Fehler: Ausgleichsenergie, die Händler zur Vermeidung offener Bilanzposten beziehen müssen, war billiger als Strom auf dem Markt - das setzte den falschen Anreiz. Schließlich soll die Ausgleichsenergie nur in widrigen Umständen zum Tragen kommen und nicht Grundlage für ein gutes Geschäft sein. Um diesen Fehlanreiz zu beheben, brachte die Netzagentur ein Maßnahmenpaket auf den Weg. An drei Tagen im Juni 2019 stand das deutsche Stromnetz erheblich unter Druck, weil zeitweise deutlich mehr Strom verbraucht wurde als erwartet. Die für die Stabilität der Versorgung verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber sprachen damals von einer sehr angespannten Situation. Die Stromversorgung habe nur mit einer Reihe von Notfallmaßnahmen gesichert werden können.

Bußgeldverfahren und Abmahnungen gegen mehrere Firmen

Die damals missliche Situation nahm die Netzagentur genau unter die Lupe: Mehr als 100 Millionen Daten zum Stromhandel werteten die Beamten nach eigenen Angaben aus. Im September 2020 eröffnete die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen drei Firmen. Gegen zwei davon verhängt sie nun ein Bußgeld, gegen eine läuft das Verfahren noch. Schon im April 2020 hatte die Netzagentur festgestellt, dass fünf andere Unternehmen im Zusammenhang mit den Systemungleichgewichten ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen waren. Diese Unternehmen wurden abgemahnt - auch das ist ein scharfes Schwert, weil ihnen danach bei weiteren Pflichtverletzungen der Ausschluss vom Energiehandel droht.

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2021 (dpa).