Bundesnetzagentur untersagt Nulltarif-Optionen im Mobilfunk

Wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Netzneutralität hat die Bundesnetzagentur die Zero-Rating-Optionen "StreamOn" und "Vodafone Pass" untersagt. Die Neuvermarktung dieser Nulltarif-Optionen sei bis zum 01.07.2022 einzustellen. Die bei­den Zero Ra­ting-Op­tio­nen sol­len dann über kei­nen Ver­triebs­ka­nal mehr buch­bar sein. Für die Einstellung der Zero-Rating-Optionen im Bestandskundengeschäft hätten die Anbieter bis Ende März 2023 Zeit.

Hintergrund: EuGH-Urteile vom September 2021

Hintergrund sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 02.09.2021, wonach die Zero-Rating-Optionen "Stream On" der Deutschen Telekom und "Vodafone Pass" mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind (BeckRS 2021, 24365, BeckRS 2021, 24364 und BeckRS 2021, 24358). Der EuGH verstehe den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot, erläutert die Bundesnetzagentur. Das bedeute, er untersage sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs. Bei Zero-Rating-Optionen werde der Datenverkehr dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen – im Unterschied zu allen übrigen Diensten und Anwendungen – nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden, also unbegrenzt nutzbar sind.

Netzagentur erwartet positive Wirkung für Mobilfunkmarkt

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Einstellung der Zero-Rating-Optionen insgesamt eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt habe. Es sei zu erwarten, dass sich der Trend zu Tarifen mit höheren Datenvolumina und günstigeren Mobilfunk-Flatrates beschleunigen wird. Während im Festnetz Flatrates bereits seit längerer Zeit weit verbreitet seien, sei dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2022.