Bundesnetzagentur setzt Pflicht zu Vorratsdatenspeicherung nach OVG-Entscheidung aus

Die Bundesnetzagentur hat die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Internet-Provider und Telefonanbieter ausgesetzt. Die Behörde reagierte am 28.06.2017 auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster aus der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt, erklärte die Niederlassung der Bundesnetzagentur in Mainz, die für die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zuständig ist.

Übergangsfrist läuft Anfang Juli 2017 aus

Der Münchner Internetprovider SpaceNet hatte vor dem Gericht in Münster erstritten, dass er ab Juli 2017 nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden kann. Die Speicherpflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember 2015. Eine Übergangsfrist läuft am 01.07.2017 ab. Ab dann sind die Anbieter eigentlich verpflichtet, gesammelte Daten bei Bedarf für die Strafverfolgung an Behörden zur Verfügung zu stellen.

Keine Einleitung von Bußgeldverfahren

Aufgrund der OVG-Entscheidung und "ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung" sieht die Netzagentur von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherfristen gegenüber den Providern ab. "Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet."

EuGH monierte anlasslose Speicherung von Daten

Nach Auffassung des OVG Münster verstößt die deutsche Rechtslage nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 (EuZW 2017, 153) gegen europäische Datenschutzrichtlinien. Dabei geht es um das Vorhalten von Verkehrsdaten von Nutzern über zehn Wochen – also wer wann mit wem wie lange telefoniert oder sich im Internet bewegt – und von Standortdaten der Gespräche für vier Wochen. Die EU-Richter hatten sich an der anlasslosen Speicherung von Daten gestört.

Branchenverband begrüßt Vorgehen der Bundesnetzagentur

Der Branchenverband eco begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als "absolut konsequent". Das OVG habe mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. "Jetzt aber brauchen wir endlich die Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen. Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden", sagte Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht.

Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2017 (dpa).

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