BNetzA: Produktinformationsblätter für Festnetz- und Mobilfunkverträge werden Pflicht

Wesentliche Inhalte von Festnetz- und Mobilfunkverträgen müssen zukünftig in einer transparenten Übersicht dargestellt werden. Die Bundesnetzagentur hat hierzu am 17.02.2017 Vorgaben veröffentlicht, die für alle Verträge gelten, die einen Zugang zum Internet ermöglichen. Die Produktinformationen sollen Verbrauchern dabei helfen, sowohl unterschiedliche Angebote eines Anbieters als auch Angebote anderer Anbieter schnell miteinander vergleichen zu können.

Produktinformationsblätter ab Juni 2017 Pflicht

So sollen die Anbieter von Internetzugangsdiensten vor Vertragsschluss für jedes Produkt ein Produktinformationsblatt in leicht zugänglicher Form bereitstellen müssen. Auf maximal einer Seite sollen alle wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte übersichtlich und leicht verständlich dargestellt werden. Das Produktinformationsblatt muss nach den Vorgaben der Netzagentur insbesondere genaue Angaben über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie über die Kosten enthalten. Die Produktinformationsblätter müssen ab dem 01.06.2017 von allen Anbietern bei der Vermarktung ihrer Produkte verwendet werden.

Transparente Information auch noch nach Vertragsschluss

Die Produktinformationsblätter basieren nach Angaben der Netzagentur auf ihrer Transparenzverordnung für den Telekommunikationsmarkt vom 19.12.2016. Nach der Verordnung müssten Kunden auch während des laufenden Vertrags transparent informiert werden. So müsse in der monatlichen Rechnung ab Dezember 2017 unter anderem auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.

Transparenz auch in Bezug auf Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses

Verbraucher hätten nach der Verordnung auch einen Anspruch auf Informationen über belastbare Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses. Die Anbieter müssten auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie zum Beispiel das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de hinweisen. Bereits seit September 2015 könnten Verbraucher hier die Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses überprüfen.

Redaktion beck-aktuell, 20. Februar 2017.

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