Neue Rahmenbedingungen für Zugang zu "letzter Meile" in Arbeit

Die Bundesnetzagentur hat einen Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen veröffentlicht, zu denen Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom, der sogenannten letzten Meile, erhalten können. Hier würden Paradigmenwechsel eingeleitet und die Weichen für einen beschleunigten Glasfaserausbau in Deutschland gestellt, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am 11.10.2021 anlässlich des Starts der Konsultation zur künftigen Regulierung.

Wichtiges Signal für die Telekom

Der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom werde – anders als beim Kupfernetz – nicht ex-ante reguliert. Dies sei ein großer Schritt und für die Telekom das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen, so Homann weiter. Im Gegenzug müsse sie Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behalte sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor.

Rückführung der Regulierung

Die Bundesnetzagentur erwarte, dass die Telekom und deren Wettbewerber das neue Marktregime nutzen, um ihre Investitionen in Glasfaser erheblich zu steigern, heißt es in der Mitteilung der Netzagentur weiter. Diese Rückführung der Regulierung sei ein Paradigmenwechsel, der zeige, dass die Bundesnetzagentur flexibel und innovativ auf neue Marktentwicklungen reagiere, so Homann.

"Regulierung light" für Glasfaser

Die Bundesnetzagentur hat in Aussicht gestellt, die neuen Glasfasernetze nicht mit gleicher Intensität regulieren zu wollen wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. Der Entwurf der Regulierungsverfügung sehe eine "Regulierung light" für die neuen Gigabit-Netze vor. Die Entgelte, die andere Telekommunikationsanbieter der noch marktbeherrschenden Telekom für die Nutzung der Glasfaser-Netze zahlen, sollen bei Auffälligkeiten überprüft werden. Von einer ex-ante-Kontrolle könne abgesehen werden.

Gleichbehandlungsverpflichtung nach EoI-Prinzip

Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) abgesichert werden. Der neue Ansatz sieht laut Netzagentur im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen.

Erweiterter Leerrohrzugang

Damit der Glasfaserausbau in größtmöglichem Umfang gefördert wird, sehe der geplante Regulierungsrahmen auch einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Hierdurch würden der Netzausbau beschleunigt und unnötige Tiefbaukosten eingespart, so die Bundesnetzagentur. Die Entgelte für den Leerrohrzugang sollen wie bislang der Genehmigung unterliegen.

Regulierung der Kupfernetze bleibt

Die Regulierung der Kupfernetze soll im Wesentlichen beibehalten werden. Neu in diesem Zusammenhang sei die Verpflichtung der Telekom, eine mit dem Rückbau von Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und Migrationspläne vorzulegen.

Keine Vorgaben zur Abschaltung des Kupfernetzes

Die Bundesnetzagentur will der Telekom keine Vorgaben machen, ob und wann sie Teile ihres Kupfernetzes abschalten muss. Die Migration sei ein komplexer unternehmerischer Prozess, in den die Behörde nicht staatlich planend und anordnend eingreifen dürfe. Die Regulierung konzentriere sich darauf, den Übergang mit ausreichend langen Vorlaufzeiten für die Nutzer, Verbraucher und andere Anbieter transparent zu machen, so die Netzagentur.

Dank Vereinbarungen keine strenge Entgeltkontrolle mehr

Die im Frühjahr 2021 erfolgten langfristigen Einigungen zwischen der Telekom mit ihren größten Nachfragern erstreckten sich auch auf ihr Kupfernetz, erläutert die Netzagentur. Die Verträge bildeten zugleich eine für beide Seiten erfolgversprechende Grundlage für den zügigen Übergang vom Kupfernetz auf die Glasfasernetze der Telekom wie auch ihrer Wettbewerber. Angesichts der Vereinbarungen könne eine strenge Entgeltkontrolle in Form einer Genehmigungspflicht entfallen. Die im Vergleich zur bisherigen Regulierung zurückgenommene Regulierungsintensität werde Investitionen in Glasfasernetze ebenfalls erleichtern.

Frühe Bekanntmachung der Vorschläge

Die Bundesnetzagentur macht ihre Regulierungsvorschläge bereits im Vorgriff auf das am 01.12.2021 in Kraft tretende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bekannt. Sie will damit laut eigenen Angaben die neuen Instrumente im Sinne einer bestmöglichen Förderung des Glasfaserausbaus unmittelbar zur Anwendung bringen.

Redaktion beck-aktuell, 13. Oktober 2021.