Verbrauchertäuschung über Ortsansässigkeit eines Unternehmens vermeiden
"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Gleichzeitig kündigte er an, die Überprüfung von Anbietern, die mit Ortsnetzrufnummern nur vortäuschen, vor Ort zu sein, "mit Nachdruck" fortzusetzen, und gegen diese Wettbewerbsverstöße vorzugehen.
Anbieter für Handwerksdienste täuschte Ortsnähe vor
Ein Anbieter für Handwerksdienste hatte mit Ortsnetzrufnummern für seine Dienste geworben, obwohl in den jeweiligen Ortsnetzbereichen kein eigener Standort vorhanden war. Die abgeschalteten Nummern täuschten eine Ortsnähe des Anbieters nur vor. Tatsächlich gab es in den jeweiligen Vorwahlbereichen keinen Betriebssitz des Unternehmens.
Verbrauchertäuschung vor allem bei Notdiensten
Im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur eigenen Angaben zufolge zahlreiche Rufnummern von anderen Unternehmen abschalten lassen, die ebenfalls irreführend mit Ortsnähe geworben haben. Insbesondere Dienste, die in Not- und Sondersituationen benötigt werden, wie Schlüsseldienste, Kanalreiniger und Haushaltsauflöser, werben laut Agnetur teilweise rechtswidrig mit Ortsnetzrufnummern, um Kunden zu gewinnen, denen eine örtliche Nähe des Auftragnehmers wichtig ist.