Grünes Licht für Katastrophenwarnung via Mobilfunk

Die Bundesnetzagentur hat den Weg für die Einführung eines Katastrophenschutz-Alarmsystems via Mobilfunk frei gemacht. Die Behörde veröffentlichte am Mittwoch eine Richtlinie, in der die technischen Einzelheiten geregelt werden. Damit können zukünftig auch die Mobilfunknetze bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden.

Kein Ersatz für Apps wie Katwarn oder NINA

Der sogenannte Cell Broadcast ermöglicht es den Behörden, allen Handynutzern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken. Die Warnung funktioniert nicht nur mit modernen Smartphones, sondern auch bei einfachen Handys. Die Richtlinie sieht "Cell Broadcasts" als "zusätzliches Warnmittel", nicht als Ersatz für Apps wie Katwarn oder NINA.

System funktioniert auch mit ausländischen SIM-Karten

Die Richtlinie schreibt vor, dass die Netzbetreiber alle Geräte ansprechen müssen – nicht nur die Mobiltelefone ihrer eigenen Kunden. Wer also beispielsweise als Kunde von Vodafone gerade kein Netz hat, sich aber in Reichweite einer Zelle der Telekom befindet, erhält die Warnung von diesem Netzbetreiber. Das System funktioniert auch mit ausländischen SIM-Karten.

Verfahren voraussichtlich ab Ende 2022 nutzbar

Für die Umsetzung wird in der Richtlinie kein Termin genannt. Das Verfahren könnte jedoch nach Einschätzung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ab Ende 2022 genutzt werden. "Mit der Veröffentlichung der Richtlinie steht einer Einführung dieses neuen Warnmittels in Deutschland nichts mehr im Wege", erklärte Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.

Reaktion auf zu späte Warnungen bei Flutkatastrophe

Nach der Flutkatastrophe im vergangenen Sommer war der Ruf nach einem zusätzlichen Warnmittel laut geworden. Nach Starkregen waren Mitte Juli zahlreiche Ortschaften überflutet worden. 183 Menschen starben, die meisten von ihnen in Rheinland-Pfalz. Wie sich später herausstellte, war in einigen betroffenen Gemeinden zu spät oder nicht in ausreichender Dringlichkeit vor der Katastrophe gewarnt worden.

Redaktion beck-aktuell, 23. Februar 2022 (dpa).

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