Bundesnetzagentur greift gegen Erotik-SMS-Spam durch

Im Zuge ihres Vorgehens gegen Erotik-SMS-Spam hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung hochpreisiger 0900er-Rufnummern angeordnet und Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Wer auf entsprechende belästigende Werbe-SMS die teure Nummer zurückgerufen hat, muss die Kosten hierfür also nicht bezahlen. Die Rechnungsbeträge dürfen nicht mehr eingezogen werden.

Belästigende Werbe-SMS mit pornographischem Inhalt

Die Bundesnetzagentur ist im konkreten Fall gegen ein Unternehmen aus Düsseldorf vorgegangen, das Verbrauchern belästigende Werbe-SMS mit pornographischen Inhalten zugesandt hatte. In diesem Rahmen wurden hochpreisige 0900er-Rufnummern genutzt. Die Zusendung der SMS erfolgte rechtswidrig und ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher. Mindestens in einem Fall gingen dabei SMS auf dem Mobilfunkgerät eines Kindes im Grundschulalter ein.

Netzagentur verbietet Unternehmen Rechnungslegung und Inkassierung

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von zwölf genutzten 0900er-Rufnummern angeordnet und ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass den betroffenen Verbrauchern die Kosten, die für Verbindungen zu dieser Rufnummer (zum Beispiel im Fall eines Rückrufes) entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

SMS-Spam weiterhin verbreitet

Die Aufklärung und Bekämpfung von SMS-Spam stellt nach Angaben der Bundesnetzagentur auch im Jahr 2016 einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte bei der Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen dar. 2016 seien bereits mehr als 7.200 Verbraucherbeschwerden eingegangen und über 2.600 Rufnummern abgeschaltet worden.

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2016.

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