Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Werbung für pornographische Internetseiten vor

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Abschaltung von insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern angeordnet, über die Werbe-SMS versandt wurden. Dies teilte sie am 25.05.2018 mit. Die Kurznachrichten versprachen angebliche Gewinne, enthielten vermeintliche persönliche Nachrichten oder Informationen über vorgeblich verfügbare Kredite.

Aufforderung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements

Jede SMS enthielt einen Kurzlink, der auf eine Internetseite mit pornographischen Angeboten führte. Öffnete der Nutzer diese Seite, wurde er zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu Preisen von 2,99 Euro bis 4,99 Euro pro Woche für das Herunterladen von pornographischen Filmen und Bildern aufgefordert.

Verstoß gegen UWG

SMS-Werbung sei gesetzlich verboten, wenn der Adressat dem Erhalt vorher nicht ausdrücklich zugestimmt habe, betonte die BNetzA. Fehle diese Einwilligung, handele es sich um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2018.

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