Aufforderung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements
Jede SMS enthielt einen Kurzlink, der auf eine Internetseite mit pornographischen Angeboten führte. Öffnete der Nutzer diese Seite, wurde er zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu Preisen von 2,99 Euro bis 4,99 Euro pro Woche für das Herunterladen von pornographischen Filmen und Bildern aufgefordert.
Verstoß gegen UWG
SMS-Werbung sei gesetzlich verboten, wenn der Adressat dem Erhalt vorher nicht ausdrücklich zugestimmt habe, betonte die BNetzA. Fehle diese Einwilligung, handele es sich um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.