BNetzA untersagt Vodafone amtlich aussehende Werbeschreiben

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH darf keine Werbeschreiben mehr versenden, in denen sie Verbraucher unter einer Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme auffordert. Dies hat die Bundesnetzagentur am 01.02.2017 unter Androhung von Zwangsgeldern in Höhe von 20.000 Euro im Fall der Zuwiderhandlung bestimmt. Das Vorgehen Vodafones sei wettbewerbswidrig. Das Unternehmen habe versucht, Verbraucher zu täuschen und so als Kunden zu gewinnen.

Neukundengewinnung durch zum Teil amtlich aussehende Werbeschreiben

Die Briefe seien beispielsweise mit dem Betreff "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung" in einem rosafarbenen Umschlag mit dem Hinweis "Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude" versandt worden. Die Schreiben hätten einen amtlichen Eindruck erweckt und seien zum Teil zusätzlich mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch" gekennzeichnet gewesen. Die Kontaktaufnahme habe über verschiedene (0)800er Rufnummern erfolgen sollen. Ebenfalls versendete Postkarten enthielten laut BNetzA den Hinweis "Wichtige Information“ und seien teilweise auch mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch“ versehen gewesen. Anlass sei eine angebliche "wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie“ gewesen. Die Werbung sei persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen gewesen. Erst aus dem Kleingedruckten war nach Angaben des Kartellamtes zu entnehmen, dass die Adressdaten der Empfänger zur werblichen Ansprache von einem Dienstleister bezogen wurden.

Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2017.

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