Herkunft mit klarem Profil und einheitliche Kriterien für Verwendung traditioneller Begriffe
Im Qualitätsweinsegment soll das deutsche System – in Anlehnung an das romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Dabei soll jede Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz folgen "je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität". In diesem Zusammenhang geht es auch um die Frage einer bundesweiten Vereinheitlichung der Kriterien für die Verwendung traditioneller Begriffe – wie Prädikatswein, Spätlese, Auslese oder Eiswein. Das soll diese Weine aufwerten.
Begrenzung der Flächen für Neuanpflanzungen und effektivere Nutzung von EU-Geldern
Im Rahmen der Novellierung des Weingesetzes soll die maximal genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen auf jährlich 0,3% der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche festgelegt werden. Diese Begrenzung soll bis 2023 gelten und sei vor dem Hintergrund eines drohenden Überangebots von Weinerzeugnissen im Verhältnis zu den Marktaussichten notwendig, so das Landwirtschaftsministerium. Um den Absatz stärker zu fördern und wichtige Exportmärkte zu erschließen oder auszubauen, sollen EU-Fördergelder effektiver genutzt werden.
Weiteres Vorgehen
Die geplanten Neuerungen werden in dieser Woche im Rahmen einer Besprechung mit den Referenten aus den Bundesländern für Wein diskutiert werden. Sie können hier ihre fachliche Einschätzung und Bewertung zum geplanten Referentenentwurf einbringen.