Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Automobilzulieferer

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von rund 9,6 Millionen Euro gegen drei Hersteller von Wärmeabschirmblechen und deren Verantwortliche verhängt. Es wirft den Unternehmen vor, sich 2011 über die Weitergabe gestiegener Materialpreise an den Kunden VW abgestimmt zu haben.

Viertes Unternehmen entgeht Bußgeld wegen Kooperation im Verfahren

Bei den Unternehmen handelt es sich um die Elring Klinger Abschirmtechnik AG (Schweiz), Sevelen (Schweiz), die Estamp S.A.U., Terrassa (Spanien) und die Lydall Gerhardi GmbH & Co. KG, Meinerzhagen. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Carcoustics International GmbH, Leverkusen, wurde kein Bußgeld verhängt, weil es durch seine Kooperation dazu beigetragen hat, das Kartell aufzudecken und nachzuweisen.

Unternehmen wollten ihre Verhandlungsposition gegenüber VW stärken

"Die beteiligten Unternehmen wollten durch den Austausch von sehr sensiblen Informationen ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Kunden VW stärken“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Dies habe zum Beispiel die gegenseitige Information über den jeweiligen Verhandlungsstand betroffen. Die Kartell-Beteiligten seien sich darüber hinaus einig gewesen, dass man eine Preiserhöhung bei bestimmten Aluminium-Nebenkosten an den Kunden VW weitergeben wollte.

Kooperation der Unternehmen minderte Bußgelder

Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. In dem Verfahren seien zugunsten der Kartellanten auch die Marktmacht und das Verhalten der Marktgegenseite berücksichtigt worden, so das BKartA weiter. Bei der Bußgeldfestsetzung sei ebenfalls berücksichtigt worden, dass die Unternehmen Lydall Gerhardi und Elring Klinger mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Mit allen drei Unternehmen hätten einvernehmliche Verfahrensabschlüsse erzielt werden können.

Einspruch der Unternehmen möglich

Die verhängten Geldbußen seien noch nicht rechtskräftig, so das Kartellamt. Gegen die Bescheide könne Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Redaktion beck-aktuell, 14. Juli 2017.

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