Viertes Unternehmen entgeht Bußgeld wegen Kooperation im Verfahren
Bei den Unternehmen handelt es sich um die Elring Klinger Abschirmtechnik AG (Schweiz), Sevelen (Schweiz), die Estamp S.A.U., Terrassa (Spanien) und die Lydall Gerhardi GmbH & Co. KG, Meinerzhagen. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Carcoustics International GmbH, Leverkusen, wurde kein Bußgeld verhängt, weil es durch seine Kooperation dazu beigetragen hat, das Kartell aufzudecken und nachzuweisen.
Unternehmen wollten ihre Verhandlungsposition gegenüber VW stärken
"Die beteiligten Unternehmen wollten durch den Austausch von sehr sensiblen Informationen ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Kunden VW stärken“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Dies habe zum Beispiel die gegenseitige Information über den jeweiligen Verhandlungsstand betroffen. Die Kartell-Beteiligten seien sich darüber hinaus einig gewesen, dass man eine Preiserhöhung bei bestimmten Aluminium-Nebenkosten an den Kunden VW weitergeben wollte.
Kooperation der Unternehmen minderte Bußgelder
Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. In dem Verfahren seien zugunsten der Kartellanten auch die Marktmacht und das Verhalten der Marktgegenseite berücksichtigt worden, so das BKartA weiter. Bei der Bußgeldfestsetzung sei ebenfalls berücksichtigt worden, dass die Unternehmen Lydall Gerhardi und Elring Klinger mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Mit allen drei Unternehmen hätten einvernehmliche Verfahrensabschlüsse erzielt werden können.
Einspruch der Unternehmen möglich
Die verhängten Geldbußen seien noch nicht rechtskräftig, so das Kartellamt. Gegen die Bescheide könne Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.