Wettbewerb faktisch ausgeschaltet
Die beteiligten Unternehmen hätten über Jahre hinweg einen wichtigen Parameter bei der Kalkulation ihrer wöchentlichen Angebote gegenüber der Metro-Gruppe abgesprochen, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, laut Mitteilung seiner Behörde. Mit der Angleichung der in der Kalkulation anzusetzenden Einkaufspreise sei der Preiswettbewerb zwischen den beiden Hauptlieferanten der Metro-Gruppe faktisch ausgeschaltet gewesen.
Genannte Unternehmen sind Hauptlieferanten der Metro-Gruppe
Die Tätigkeit der genannten Abpackunternehmen bestehe im Wesentlichen aus dem Ankauf der Rohware, dem Waschen, Sortieren, Verpacken und teilweise auch der Lagerung (in Kühlhäusern) der Ware und schließlich dem Verkauf der abgepackten Speisekartoffeln und Zwiebeln vor allem an den Lebensmitteleinzelhandel. Böhmer zähle zu den beiden mit Abstand größten Abpackbetrieben für Kartoffeln und Zwiebeln in Deutschland, Kuhn dagegen sei nur im südwestdeutschen Raum tätig. Böhmer und Kuhn seien die beiden Hauptlieferanten der Metro-Gruppe für abgepackte Kartoffeln und Zwiebeln.
Einigung über Rohwarenpreise
Die Verantwortlichen der genannten Unternehmen hätten sich zumindest seit Anfang 2005 und bis zur Verfahrenseinleitung am 07.05.2013 insbesondere im Vorfeld der wöchentlichen Angebotsabgabe für abgepackte Kartoffeln und Zwiebeln (reguläre Beschaffung) gegenüber der Metro-Gruppe regelmäßig telefonisch kontaktiert. Dabei hätten sie sich gegenseitig über ihre jeweiligen Einkaufspreise für Kartoffeln und Zwiebeln (sog. "Rohwarenpreise“) informiert und sich darauf geeinigt, einen bestimmten, einheitlichen Rohwarenpreis sowohl für Kartoffeln als auch für Zwiebeln der jeweils eigenen, internen Kalkulation des Angebotspreises gegenüber der Metro-Gruppe zugrunde zu legen. Zudem habe zwischen ihnen das Einvernehmen bestanden, bei der jeweiligen internen Kalkulation des Angebotspreises auch für die anderen Kostenpositionen die gleichen oder annähernd die gleichen Werte anzusetzen, wobei diese Werte – im Gegensatz zu den Rohwarenpreisen – grundsätzlich konstant gewesen seien.
Weitere Verfahren eingestellt
Die Verfahren gegen weitere Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln wegen des Verdachts auf Preisabsprachen bei der Belieferung von anderen Lebensmitteleinzelhändlern seien aus Ermessensgründen eingestellt worden. Die betreffenden Verhaltensweisen seien nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt inzwischen sämtlich beendet worden.
Verhängte Geldbußen noch nicht rechtskräftig
Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt worden, dass das Unternehmen Kuhn bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat. Die verhängten Geldbußen seien noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde.