Untersuchung eines Alltagsprodukts soll Weg und Verwertung von Verbraucherdaten aufzeigen
Smart-TVs stünden stellvertretend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereich und die damit einhergehende Problematik der bewussten und unbewussten Preisgabe personenbezogener Daten, erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Wir haben für die Untersuchung mit Bedacht ein Alltagsprodukt gewählt, welches auch von Menschen ohne Technikaffinität genutzt wird." Mit dem Weg und der Verwertung von Verbraucherdaten werde sich das Bundeskartellamt auch darüber hinaus weiter beschäftigen.
Umfang der Datenweitergabe und Information der Betroffenen sollen geklärt werden
Im Unterschied zu herkömmlichen Fernsehgeräten verfügen Smart-TVs über eine Internetanbindung, mittels derer nicht nur die Zuschauer Daten und Programme empfangen, sondern umgekehrt auch ihre Nutzerdaten gesendet werden. Laut Kartellamt bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Smart-TVs auch personenbezogene Daten übertragen, ohne dass der Verbraucher hierüber im Einzelfall angemessen und umfassend aufgeklärt oder ihm eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt wird. Die Sektoruntersuchung solle nun vor allem klären, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten von den Anbietern solcher Geräte erhoben, weitergegeben und kommerziell verwertet und inwieweit die Betroffenen hierüber ordnungsgemäß informiert werden.
Identifizierung von Verbraucherschutzproblemen im Internet of Things bezweckt
Anfang 2018 würden in einem ersten Schritt Fragebögen an alle wichtigen Fernsehhersteller versendet. Mithilfe der Befragung sollen laut Bundeskartellamt mögliche Schwachstellen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit offengelegt werden. Die gesammelten Erfahrungen sollen dem Bundeskartellamt zudem bei der künftigen Identifizierung von Verbraucherschutzproblemen im Internet of Things helfen.