Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss zwischen Airbus und Bombardier frei

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der C-Series Aircraft Limite Partnership, Kanada ("CSALP") – einem Tochterunternehmen der Bombardier Inc. Montréal, Kanada – durch die Airbus SE, Leiden, Niederlande freigegeben. Dies teilte die Wettbewerbsbehörde am 06.12.2017 mit. Das Zusammenschlussvorhaben ist allerdings auch noch bei den Wettbewerbsbehörden in Österreich und in Kanada anhängig und möglicherweise noch bei weiteren Wettbewerbsbehörden anmeldepflichtig.

Zusammenschluss behindert wesentlichen Wettbewerb erheblich

Airbus ist weltweit als Hersteller von Verkehrsflugzeugen im Bereich single-aisle-Flugzeuge und twin-aisle-Flugzeuge tätig. Single-aisle-Flugzeuge haben – je nach Modell – eine Sitzplatzkapazität im Bereich von circa 100 bis circa 240 Sitzplätzen. Im Bereich der single-aisle-Flugzeuge bietet Airbus seine Modelle A319ceo/neo, A320 ceo/neo und A321 ceo/neo an. Bombardier ist mit seinen Modellen CS100 und CS300 (sogenannte C-Series) auf die Herstellung von single-aisle-Flugzeugen mit einer Sitzplatzkapazität von 100 bis 150 Sitzen konzentriert. "Durch den Zusammenschluss kommt es nicht zu einer erheblichen Behinderung wesentlichen Wettbewerbs", betonte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Zusammenschluss aber nur mit geringem Marktanteilszuwachs verbunden

Auf dem weltweiten Markt für die Herstellung von Verkehrsflugzeugen seien im Wesentlichen die vier Anbieter Airbus, Boeing, CSALP und Embraer aktiv, erläuterte das Kartellamt. Airbus sei auf einem möglichen Markt, der sämtliche single-aisle-Flugzeuge umfasst, ein marktstarker Anbieter. Die Marktanteile von CSALP seien bei einem derart weit gefassten Markt allerdings marginal, sodass es durch den Zusammenschluss nur zu einem sehr geringen Marktanteilszuwachs käme. Zudem bestehe auf einem derartigen Markt keine nahe Wettbewerbsbeziehung zwischen Airbus und CSALP. Nachfrager nach Flugzeugen aus der Airbus-Familie seien Fluggesellschaften, die oftmals das gesamte Angebotsspektrum von Airbus nachfragten und hier insbesondere Flugzeuge der Kategorie A320 und A321, die über eine Sitzplatzkapazität von mehr als 150 Sitzen verfügen. Hier stehe Airbus nicht in einer Wettbewerbsbeziehung mit CSALP, sondern mit dem Hersteller Boeing.

Sitzplatzkategorie von 100 bis 150 Sitzen für europäische Fluggesellschaften von geringer Bedeutung

Auf einem Markt, der lediglich Flugzeuge mit einer Sitzplatzkapazität von 100 bis 150 Sitzen umfasst, sei hingegen CSALP ein marktstarker Anbieter. Wesentlicher Wettbewerber in diesem Segment sei die brasilianische Fluggesellschaft Embraer. Für europäische Fluggesellschaften und insbesondere für deutsche Fluggesellschaften seien Flugzeuge in dieser Sitzplatzkategorie jedoch von untergeordneter Bedeutung. Dementsprechend hätten die Ermittlungen des Bundeskartellamtes ergeben, dass der Markt für single-aisle-Flugzeuge mit einer Sitzplatzkapazität von 100 bis 150 Sitzen einen Bagatellmarkt darstelle, auf dem im letzten Geschäftsjahr 2016 in Deutschland Umsätze von weniger als 15 Millionen Euro erzielt worden seien.

Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2017.