Erweiterung des Aufgabenspektrums seit Gründung
Das BKartA mit rund 350 Mitarbeitern hat seinen Sitz in Bonn und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Wie die Behörde erläutert, hat sich ihr Aufgabenspektrum seit der Gründung um einige Bereiche erweitert: Neben die Kartellverfolgung und Missbrauchsaufsicht sei 1973 die Fusionskontrolle getreten, um die Marktmacht einzelner Unternehmen zu begrenzen. Seit 1999 habe das BKartA auch Kompetenzen im Bereich Vergaberecht und könne, sofern ein Nachprüfungsantrag eingereicht werde, Ausschreibungen des Bundes kontrollieren. 2013 habe die beim BKartA angesiedelte Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ihre Arbeit aufgenommen, mit der Autofahrer die Kraftstoffpreise vergleichen könnten. Seit 2017 könne die Behörde zudem Sektoruntersuchungen im Bereich Verbraucherschutz durchführen. Bis 2020 solle außerdem ein Wettbewerbsregister aufgebaut werden, das öffentlichen Auftraggebern ermöglichen solle nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu relevanten Rechtsverstößen gekommen ist.
Anpassung an Digitalisierung durch 9. GWB-Novelle
Das BMWi habe das GWB zuletzt 2017 mit der 9. GWB-Novelle insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung reformiert und durchsetzungsfähiger gemacht. "Funktionierender Wettbewerb sorgt für niedrige Preise sowie innovative und bessere Angebote, die allen zugutekommen. Wir haben das Bundeskartellamt für den Schutz fairen Wettbewerbs auch in der digitalen Welt effizient aufgestellt - etwa beim Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und mit Blick auf die wachsende Bedeutung von Algorithmen", erklärte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Der offizielle Festakt solle am 22.02.2018 in Bonn stattfinden.