Das Bundeskartellamt (BKartA) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dies geht aus einer am 25.02.2020 veröffentlichten Stellungnahme hervor. Der Referentenentwurf enthalte wichtige Fortentwicklungen des kartellrechtlichen Rahmens, um den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft und den Erfordernissen einer effektiven Kartellaufsicht künftig noch besser gerecht werden zu können, erklärte BKartA-Präsident Andreas Mundt.
Modernisierung der Missbrauchsaufsicht
Die Wettbewerbsbehörde habe bereits in der Vergangenheit erfolgreich Verfahren gegen große digitale Plattformen geführt und seit vielen Jahren umfassendes Know-how über die digitalen Märkte aufgebaut. "Mit der Novelle soll insbesondere die Missbrauchsaufsicht modernisiert werden. Wir werden dadurch künftig in der Lage sein, schneller und noch effektiver gegen den missbräuchlichen Einsatz von Marktmacht durch große digitale Plattformen vorzugehen", sagte Mundt.
Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2020.
Zum Thema im Internet
Die Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes im pdf-Format.
Den Gesetzentwurf können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im pdf-Format abrufen.
Aus der Datenbank beck-online
Weitbrecht, Kartellrecht – Gestern, heute und morgen, NZKart 2020, 45
Bechtold, Zum nunmehr "veröffentlichten" Referentenentwurf der 10. GWB-Novelle (Fassung vom 24.01.2020), NZKart 2020, 47