Summe der Geldstrafen angestiegen
Die Schwerpunkte würden vor allem in den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und im Vierten Sozialgesetzbuch genannten Branchen liegen (beispielsweise das Bau-, das Gaststätten- und Beherbergungs-, das Personenbeförderungs-, das Speditions-, Transport- und Logistik-, das Gebäudereinigungsgewerbe sowie die Fleischwirtschaft). Die abgeschlossenen Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) wegen Straftaten im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung seien von 94.962 im Jahr 2013 auf 107.080 im Jahr 2016 angestiegen. Auch die Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen sowie der festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfall habe sich von 70,8 Millionen im Jahr 2013 auf 82,8 Millionen Euro im Jahr 2016 erhöht. Die Gesamt-Schadenssumme habe sich im Jahr 2016 auf 875,6 Millionen Euro belaufen (gegenüber 799,1 Millionen Euro im Jahr 2013).
Bekämpfung von Schwarzarbeit weiter intensiviert
Die Bundesregierung habe zwischen 2013 und 2016 die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung weiter intensiviert. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, hätten insbesondere die fachliche und organisatorische Neuausrichtung der FKS, die fokussierte Bekämpfung von organisierten Formen von Schwarzarbeit durch die FKS, die Kontrollen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie eine verbesserte Kommunikation mit den bei der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden auf nationaler und europäischer Ebene dazu beigetragen.