Bundeskabinett will Familien bei Pflegekosten entlasten

Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen entlastet werden. Das Bundeskabinett hat dazu das Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Dies teilte die Bundesregierung am 14.08.2019 mit. Bislang werden erwachsene Kinder häufig zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn Eltern die Kosten für ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen können. Künftig sollen sie erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt.

Regelung gilt bislang nur bei Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung

Bisher gilt diese Regelung nur bei Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung. Von der Neuregelung sollen nun alle Kinder und Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro profitieren, die gegenüber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. So soll die Einkommensgrenze von 100.000 Euro künftig auch für Familien gelten, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern. Damit gehe der Gesetzentwurf über die Vereinbarung im Koalitionsvertag hinaus, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.

Befreiung auch bei Anspruch auf Eingliederungshilfe

Im gleichen Umfang sollen nach den Plänen der Bundesregierung außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.

Weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen geplant

Für Menschen mit Behinderungen enthalte der Gesetzentwurf darüber hinaus weitere Verbesserungen, so die Bundesregierung. Geplant sei etwa ein Budget für Ausbildung. Damit sollen behinderte Menschen unterstützt werden, die eine reguläre Berufsausbildung antreten. Bisher werde nur die berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert – allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Zudem soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt werden. Sie biete Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe – unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.

Redaktion beck-aktuell, 14. August 2019.

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