Bundeskabinett beschließt Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung für Gesundheitsbereich

Das Bundeskabinett hat am 20.05.2020 eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für den Gesundheitssektor beschlossen. Vorgesehen ist eine Meldepflicht, wenn unionsfremde Unternehmen Anteile von mehr als 10% an deutschen Unternehmen erwerben wollen, die Impfstoffe, Arzneimittel, persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Mund-Nase-Masken) oder Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten (etwa Beatmungsgeräte) entwickeln oder herstellen.

Eigene Produktionskapazitäten erforderlich

"Mit der aktuellen Novelle der Außenwirtschaftsverordnung stellen wir sicher, dass die Bundesregierung von kritischen Unternehmenserwerben im Gesundheitssektor erfährt und diese prüfen kann", erläuterte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Die aktuelle Corona-Krise zeige, wie wichtig medizinisches Know-how und eigene Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa in Krisensituationen sein können. Gleichzeitig sei die Novelle ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in Deutschland, betonte Altmaier.

Weitere Anpassungen geplant

Weitere Vorschläge zur Änderung der AWV will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie noch im Sommer vorlegen. Mit diesen soll die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes ergänzt werden, die bereits am 08.04.2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindet.

Redaktion beck-aktuell, 20. Mai 2020.