Bundeskabinett plant mehr Ladestationen für Elektroautos

In Deutschland sollen bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte entstehen. Um die Elektromobilität auf den Massenmarkt zu führen, hat das Bundeskabinett nun einen "Masterplan Ladeinfrastruktur" beschlossen. Darin enthalten sind Maßnahmen für den zügigen Aufbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für bis zu zehn Millionen E-Fahrzeuge bis 2030.

Status quo

Im August 2019 waren in Deutschland rund 220.000 E-Fahrzeuge zugelassen. Zu diesem Zeitpunkt gab es rund 21.100 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Die Relation entsprach damit in etwa 0,1 öffentlichen Ladepunkten pro E-Fahrzeug.

Schaffung öffentlich zugänglicher Ladepunkte

Konkret geht es um gezielte Förderungen, verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und eine aktive Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Industrie, teilt die Bundesregierung mit. Der Aufbau der Ladeinfrastruktur sei ein wesentlicher Teil der Maßnahmen aus dem im Oktober 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030. In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Die Automobilwirtschaft werde bis 2022 15.000 öffentliche Ladepunkte beisteuern.

50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten

Zusätzlich zum beschleunigten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur würden 2020 erstmals 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Um Elektromobilität attraktiver zu machen, würden verstärkt Ladepunkte an Kundenparkplätzen gefördert. Ein Aufruf dazu werde im Frühjahr 2020 starten. Durch eine Versorgungsauflage solle zudem geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland ebenfalls Ladepunkte angeboten werden.

Nationale Leitstelle soll Aufbau koordinieren

Für den koordinierten Aufbau werde noch 2019 eine "Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur" errichtet. Diese stelle sicher, dass jedes E-Fahrzeug vor Ort über eine nutzerfreundliche Infrastruktur verfügt. Die Automobilindustrie strebe die Errichtung von 100.000 Ladepunkten auf ihren Betriebsgeländen und dem angeschlossenen Handel bis 2030 an. Die Energiewirtschaft habe ebenfalls Anstrengungen angekündigt und werde noch 2019 mit den zuständigen Ministern zusammenkommen. Das Bundesverkehrsministerium wird die Umsetzung des Masterplans koordinieren und begleiten. Damit Fehlentwicklungen vermieden und Hemmnisse frühzeitig identifiziert werden können, soll der Masterplan ab 2021 alle drei Jahre evaluiert werden.

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2019.