Bundeskabinett leitet Agrarwende ein

Die Bundesregierung will den Ökolandbau fördern und Landwirte stärken, die auf eine nachhaltige Bewirtschaftung setzen und somit zu mehr Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz beitragen. Im Jahr 2020 sollen dafür bis zu 75 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf soll es möglich werden, im kommenden Antragsjahr 6% der "Direktzahlungen" aus der "Ersten Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die "Zweite Säule" umzuschichten.

“Erste Säule" gemeinsamer Agrarpolitik sieht flächenabhängige Direktzahlungen vor

Im Rahmen der EU-Agrarpolitik erhalten Landwirte "Direktzahlungen" zur Einkommens- und Risikoabsicherung. Diese "Erste Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik orientiert sich an der bewirtschafteten Fläche. Hier gilt: Umso größer diese ist, desto höher fallen die Direktzahlungen aus. Für diese Säule erhält Deutschland in der Förderperiode von 2014 bis 2020 jährlich rund 4,8 Milliarden Euro von der EU.

"Zweite Säule" dient Förderung von Umweltschutz und ökologischem Landbau

Aus den Mitteln der "Zweiten Säule" werden gezielt Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung finanziert. Es werden beispielsweise der ökologische Landbau und verschiedene Agrarumweltprogramme gefördert. Ein Teil der Gelder fließt auch in die Entwicklung von Dörfern, in die Internetversorgung, den Tourismus oder den Hochwasserschutz. Für diese Säule stehen in Deutschland jährlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Bundesregierung will durch Umschichtung Ökolandbau steigern

Die Bundesregierung will bis 2030 die landwirtschaftliche Nutzfläche, die für den Ökolandbau genutzt wird, auf 20% steigern. Derzeit sind es 9%. Bisher war im sogenannten "Direktzahlungen-Durchführungsgesetz" für die Antragsjahre 2015 bis 2019 geregelt, dass 4,5% der jährlichen EU-Förderung für die Direktzahlungen als zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung umgeschichtet werden. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird dieser Prozentsatz um 1,5% auf 6% gesteigert. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, dass bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierte Maßnahmen weiter finanziert werden können und zusätzliche neue Maßnahmen angeschoben werden.

Redaktion beck-aktuell, 5. September 2019.

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