Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur "Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021" (BT-Drs. 18/10458) vorgelegt, mit dem sich der Bundestag am 30.11.2016 in erster Lesung befasst hat. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Mit diesem "Zensusvorbereitungsgesetz 2021" sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2021 vorgesehenen Zensus geschaffen werden.
Untersuchung soll sich vor allem auf vorhandene Verwaltungsdaten stützen
Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, benötigen Bund, Länder und Kommunen für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen und Planungen verlässliche Daten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit und zur Wohnsituation. Diese Basisdaten würden durch den Zensus 2021 gewonnen, zu dessen Durchführung Deutschland auch europarechtlich verpflichtet sei. Um die Datenerhebung möglichst kostengünstig und belastungsarm durchzuführen, solle der Zensus 2021 – wie der Zensus 2011 – auf einer registergestützten Methode beruhen, bei der in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden. Dabei seien im Zensus 2021 "unter Berücksichtigung von Ergebnissen ausführlicher Evaluierungen des letzten Zensus einige Struktur- und Verfahrensverbesserungen vorgesehen".
Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2016.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10458
) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
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