Schaffung eines gesetzlichen Auftrags für den Bund
Die Neuregelung sieht die Schaffung eines gesetzlichen Auftrags für den Bund vor, um zivilgesellschaftliches Engagement und politische Bildung in seiner Qualität zu erhalten und zu stärken. Damit soll der Bund sowohl zivilgesellschaftliche Maßnahmen fördern als auch eigene Maßnahmen durchführen können. Bislang gibt es kein Gesetz, das speziell für diese Arbeit einen rechtlichen und verbindlichen Rahmen vorgibt. Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter gefördert werden können als bisher. Abgesichert werde die Finanzierung nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes. Die geförderten Programme und vergleichbare Maßnahmen sollen nach den Plänen des Bundeskabinetts wissenschaftlich begleitet werden. Die Bundesregierung will dem Bundestag einmal pro Wahlperiode einen Bericht über die Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen vorlegen.
Demokratie soll widerstandsfähiger werden
"Angesichts von Hass, Hetze und Gewalt müssen wir uns gegen Angriffe wappnen und unsere Demokratie widerstandsfähiger machen", sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) . Zentrales Anliegen sei es, mit dem Demokratiefördergesetz die demokratische Zivilgesellschaft langfristig und nachhaltig zu stärken, betonte auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Bürgerinnen und Bürger, die gerade in Zeiten der Pandemie begonnen hätten, an der Demokratie zu zweifeln, sollen wieder für die Demokratie gewonnen werden, sagte sie.