Bundeskabinett plant strengere Vorgaben für Medizinal-Cannabis

Cannabis-Arzneimittel können in bestimmten Fällen – etwa zur Behandlung chronischer Schmerzen – sinnvoll sein. Um jedoch möglichen Missbrauch einzudämmen, soll es künftig strengere Regeln geben.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Die Bundesregierung verweist auf Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Danach sei der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024 um 170% gestiegen, während die Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen im gleichen Zeitraum lediglich um 9% zugenommen hätten. Dieses Ungleichgewicht deute darauf hin, dass vor allem mehr Privatrezepte ausgestellt worden seien. Zugleich entstünden zunehmend telemedizinische Angebote, über die Cannabis ohne persönlichen Kontakt zwischen Ärztinnen, Ärzten und Patientinnen, Patienten erhältlich sei.

Der nun beschlossene Entwurf sieht vor, dass Cannabis künftig nur nach persönlichem Kontakt zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten verschrieben werden darf. Eine reine Videosprechstunde soll zur Erstverschreibung nicht genügen. Bei Folgeverschreibungen soll innerhalb von vier Quartalen mindestens ein Vor-Ort-Kontakt oder Hausbesuch stattfinden. Außerdem soll Medizinal-Cannabis nur nach persönlicher Beratung in der Apotheke abgegeben werden. Den Versandhandel mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken will die Bundesregierung verbieten.

Redaktion beck-aktuell, cil, 8. Oktober 2025.

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