Lindner: Unbürokratische Option für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
"Die steigenden Preise belasten Menschen und Betriebe", sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Mit der steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie würde Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine unbürokratische Option an die Hand gegeben, betonte er.
Hinweis auf Zusammenhang mit Preissteigerung reicht aus
Voraussetzung für die Steuerfreiheit sei, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung würden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genüge nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich mache, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung stehe.
Steuerliche Privilegierung wird im SGB II nachvollzogen
Mit einer Ergänzung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung soll sichergestellt werden, dass diese Inflationsausgleichsprämie bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt wird, um die steuerliche Privilegierung auch im SGB II nachzuvollziehen.