Das Bundeskabinett hat am 24.05.2017 den Entwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, soll mit der Änderungsverordnung das System des Gasnetzzugangs optimiert und an die in den vergangenen Jahren geänderten energiewirtschaftlichen Herausforderungen angepasst werden. Der Verordnungsentwurf regele, dass die Fernleitungsnetzbetreiber künftig allen Transportkunden untertägige Kapazitäten verpflichtend anzubieten haben. Bislang erfolge dies nur auf freiwilliger Basis. Die Flexibilität auf den Gasmärkten solle hierdurch erhöht werden. Außerdem sei eine Zusammenlegung der beiden bestehenden deutschen Gasmarktgebiete zum 01.04.2022 vorgesehen.
Zustimmung des Bundesrates erforderlich
Die Zusammenlegung führe zu einer Bündelung und Erhöhung der Liquidität sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im deutschen Gasmarkt, betonte Staatssekretär Rainer Baake (Grüne). Weitere Änderungen betreffen nach Mitteilung des Wirtschaftsministeriums unter anderem die Auktionsverfahren für Kapazitäten, die Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs und Anpassungen an unmittelbar geltendes europäisches Recht. Die Änderung der Gasnetzzugangsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Den Referentenentwurf finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im pdf-Format.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Neue Gasnetzzugangsverordnung soll mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt schaffen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.08.2010, becklink 1003899