Bundeskabinett billigt Gesetz zum beschleunigten Windkraft-Ausbau

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Ausbau von Windenergieanlagen an Land erheblich beschleunigt werden soll. Die gesetzlichen Anpassungen setzen das 2%-Flächenziel aus dem Koalitionsvertrag um. Vorgesehen sind zudem Neuregelungen im Baugesetzbuch zur Zulassung und zum Abstand der Anlagen zueinander sowie durch entsprechende Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes vereinfachte Verfahren bei gleichzeitiger Sicherstellung ökologischer Schutzstandards.

Mehr Flächen für Windenergie

Derzeit sind bundesweit 0,8% der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen, tatsächlich verfügbar sind nur 0,5%. Damit ausreichend Flächen für Windenergie an Land zur Verfügung stehen, sind mittel- bis langfristig jedoch etwa 2% der Bundesfläche nötig. Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land verpflichtet die Bundesländer daher, bis Ende des Jahres 2032 einen Anteil von 1,8 bis 2,2% ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Die Stadtstaaten müssen 0,5% ihrer Landesflächen ausweisen. Für Ende 2026 ist ein Zwischenziel von 1,4% vorgesehen. "Wir teilen das regional fair auf, berücksichtigen dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen. Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen", erläutert Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).

Privilegierte Zulässigkeit und landesgesetzliche Abstandsregeln

Zudem wird die Zulassung von Windenergieanlagen im Baugesetzbuch auf eine sogenannte "Positivplanung" umgestellt. Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen künftig nur noch in dafür eigens planerisch ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig sind. Voraussetzung ist, dass die Länder die Flächenziele zum jeweiligen Stichtag erreichen. Werden sie dagegen verfehlt, lebt die Privilegierung im gesamten Außenbereich wieder auf, bis die Flächenziele erreicht sind. Durch diese Umstellung auf eine Positivplanung werden die Planungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Neu konzipiert wird auch die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, die pauschale gesetzliche Mindestabstandsregelungen der Länder erlaubt: Die Bundesländer müssen künftig sicherstellen, dass sie trotz gegebenenfalls eigener Abstandsregelungen die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Tun sie dies nicht, werden die landesgesetzlichen Abstandsregeln nicht angewandt.

Verfahrensoptimierung und Artenschutz

Im Bundesnaturschutzgesetz wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Gleichzeitig werden Schutzzonen für bedrohte Arten definiert und hohe ökologische Standards garantiert. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden für die artenschutzrechtliche Prüfung bundeseinheitliche Standards gesetzt. "Die Klimakrise und das Artenaussterben sind die beiden großen ökologischen Krisen, die wir jetzt gemeinsam und gleichzeitig angehen müssen", erklärt Bundesumweltministerin Lemke (Bündnis 90/Die Grünen). Zur Erleichterung der Ausnahmeerteilung wird zunächst klargestellt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die Alternativenprüfung und die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung werden vereinfacht. Für das Repowering von Windenergieanlagen an Land werden artenschutzbezogene Vorgaben in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen und dort weiter präzisiert. Das Bundesamt für Naturschutz bekommt den Auftrag, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen, mit denen insbesondere die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten unterstützt werden sollen. Zur Finanzierung dieser Programme sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.

Miriam Montag, 17. Juni 2022.