Eva­lu­ie­rungs­be­richt zum CO2-Spei­che­rungs­ge­setz be­schlos­sen

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 21.12.2022 den Eva­lu­ie­rungs­be­richt zum Koh­len­di­oxid-Spei­che­rungs­ge­setz (KSpG) be­schlos­sen. Aus ihm er­gibt sich, dass die Tech­nik zur Ab­schei­dung, zum Trans­port und zur Spei­che­rung von CO2 be­reits aus­ge­reift und er­probt ist, der recht­li­che Rah­men aber noch nicht passt. Die­ser soll durch eine Car­bon-Ma­nage­ment-Stra­te­gie ver­bes­sert wer­den.

Neu­es­te Er­kennt­nis­se zur Spei­che­rung und Wei­ter­ver­wen­dung von CO2

Der Be­richt stellt den tech­ni­schen Fort­schritt, die neu­es­ten wis­sen­schaft­li­chen Er­kennt­nis­se und den po­ten­zi­el­len Bei­trag der Koh­len­di­oxid-Ab­schei­dung und - Spei­che­rung (Car­bon Cap­tu­re and Sto­ra­ge - CCS) für den Kli­ma­schutz dar. Die Bun­des­re­gie­rung muss den Eva­lu­ie­rungs­be­richt laut Ge­setz alle vier Jahre vor­le­gen. Er be­trach­tet neben CCS auch Car­bon Cap­tu­re and Uti­li­za­ti­on (CCU). Im Ge­gen­satz zu CCS wird das CO2 bei CCU nicht ge­spei­chert, son­dern wei­ter­ver­wen­det – zum Bei­spiel in der Che­mie­in­dus­trie. Dar­über hin­aus gibt der Be­richt einen Aus­blick auf die Car­bon-Ma­nage­ment-Stra­te­gie, die die Bun­des­re­gie­rung im kom­men­den Jahr er­ar­bei­ten will. Für das Er­rei­chen der Kli­ma­neu­tra­li­tät haben Emis­si­ons­min­de­rung und -ver­mei­dung sowie die Stei­ge­rung von Ef­fi­zi­enz obers­te Prio­ri­tät. Zen­tral ist und bleibt die De­kar­bo­ni­sie­rung. Die für den Be­richt aus­ge­wer­te­ten THG-Neu­tra­li­täts­stu­di­en aus dem Jahr 2021 sehen da­ne­ben die Not­wen­dig­keit, zum Er­rei­chen der Kli­ma­zie­le auch CCS und CCU ein­zu­set­zen.

Der­zei­ti­ger Rechts­rah­men hin­dert Tech­no­lo­gie-Ein­satz

Dabei zeigt sich laut Be­richt, dass die Tech­nik zur Ab­schei­dung, zum Trans­port und zur Spei­che­rung von CO2 be­reits aus­ge­reift und er­probt ist. Je­doch stehe der recht­li­che Rah­men in Deutsch­land einem Ein­satz der Tech­no­lo­gi­en noch im Weg, ins­be­son­de­re mit Blick auf den lei­tungs­ge­bun­de­nen CO2-Trans­port. Aus die­sem Grund spricht der Eva­lu­ie­rungs­be­richt erste Emp­feh­lun­gen aus, um den Rechts­rah­men ent­spre­chend an­zu­pas­sen und bei­spiels­wei­se den CO2-Trans­port und den Auf­bau der dafür not­wen­di­gen In­fra­struk­tur zu er­mög­li­chen. Auf Basis des Be­richts will die Bun­des­re­gie­rung im kom­men­den Jahr eine Car­bon Ma­nage­ment-Stra­te­gie er­ar­bei­ten. Der Eva­lu­ie­rungs­be­richt be­nennt hier­für be­reits zehn zen­tra­le Hand­lungs­fel­der. So soll die Stra­te­gie ins­be­son­de­re die denk­ba­ren Ein­satz­fel­der für die Tech­no­lo­gi­en näher be­stim­men.

Um­fas­sen­der Sta­ke­hol­der­dia­log

Wegen des hohen öf­fent­li­chen In­ter­es­ses und der Be­deu­tung des The­mas wird die Er­ar­bei­tung der Stra­te­gie von einem um­fas­sen­den Sta­ke­hol­der­dia­log be­glei­tet wer­den. Eine Auf­takt­ver­an­stal­tung mit Ver­tre­tern aus der Zi­vil­ge­sell­schaft, Wis­sen­schaft und In­dus­trie habe be­reits am 18. und 19.10.2022 statt­ge­fun­den, be­rich­tet das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz. Für die Fort­füh­rung des Dia­logs im kom­men­den Jahr werde der Teil­neh­mer­kreis vor­aus­sicht­lich noch­mals er­wei­tert, um alle As­pek­te der Tech­no­lo­gi­en be­rück­sich­ti­gen zu kön­nen.

Redaktion beck-aktuell, 22. Dezember 2022.

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