Bundeskabinett beschließt vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier

Das Bundeskabinett hat heute einen schnelleren Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier beschlossen, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilte. Nach dem beschlossenen Gesetzentwurf soll der Ausstieg um rund acht Jahre auf das Jahr 2030 vorgezogen werden. Außerdem soll die Laufzeit von zwei Braunkohlekraftwerken, die zum Jahresende stillgelegt werden müssten, bis Ende März 2024 verlängert werden.

Temporäre Reserve- oder Laufzeitverlängerungsoptionen

Der heute beschlossene Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs sieht laut Ministerium Änderungen des Gesetzes zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG) vor. Darin wurde im Jahr 2020 der Pfad zur schrittweisen Reduzierung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle definiert. Für die Braunkohleanlagen sind im KVBG jeweils endgültige Stilllegungsdaten normiert. In dem jetzt verabschiedeten Gesetzesentwurf sei vorgesehen, dass die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und Neurath G (BoA 3) jeweils vom 31.12.2038 auf den 31.03.2030 vorgezogen wird. Die Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E soll allerdings über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.03.2024 verlängert werden. Die Bundesregierung soll ferner nach der geplanten Neuregelung verschiedene temporäre Reserve- oder Laufzeitverlängerungsoptionen erhalten, um die Versorgungssicherheit zu stärken.

Politische Verständigung Anfang Oktober

Dem Kabinettbeschluss vorausgegangen sei eine politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG am 04.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier.

Änderungen im Vertragsverhältnis zu RWE

Ergänzt würden die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen durch Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung. Ein solcher sei im Jahr 2021 mit allen Betreibern von Braunkohleanlagen geschlossen worden. Wie das Ministerium heute mitteilte, müssten nunmehr Änderungen im Vertragsverhältnis zu RWE erfolgen. Auch hierzu habe das Kabinett heute zugestimmt.

Bis zu 40 Milliarden Euro für Strukturwandel in den Kohleregionen bis 2038

Zugleich hat das Bundeskabinett den Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) beschlossen, mit dem der Strukturwandel in den Kohleregionen unterstützt werden soll. Insgesamt stehen nach Angaben des Ministeriums für die Braunkohleregionen und die Standorte von Steinkohlekraftwerken bis zu 40 Milliarden Euro bis 2038 zur Verfügung.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2022.