Mietpreisbremse: Neue Auskunftspflichten für Vermieter
Die sogenannte Mietpreisbremse für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt wird unter anderem mit neuen Auskunftspflichten für Vermieter verschärft, die eine Miete verlangen, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Verschärfung war ein zentrales Anliegen der SPD, zuständig ist Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).
Begrenzung der Mieterhöhung nach Modernisierungen
In Regionen mit Wohnungsmangel sollen Vermieter nur noch 8% statt wie bisher 11% der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Dazu gibt es eine Kappungsgrenze von drei Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter. Zudem soll es künftig eine Ordnungswidrigkeit sein, eine Modernisierung mit der Absicht anzukündigen oder durchzuführen, die alten Mieter loszuwerden. Mieter haben dann Anspruch auf Schadenersatz, Vermietern droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro.
Barley: Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau
Den Gesetzentwurf hatte Barley bereits im Juni 2018 vorgelegt, Union und SPD hatten über Details länger gestritten. "Die hohen Mieten sind die neue soziale Frage", erklärte Barley. "Auch Innenstädte müssen für Normalverdiener weiterhin bezahlbar sein." Im Grundgesetz stehe "Eigentum verpflichtet", daran müssten sich auch Finanzinvestoren und Spekulanten halten. Neben der Ausweitung des Mieterschutzes werde der Bund zusätzlich mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau investieren, private Investitionen fördern und Familien bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen.