Bundeskabinett beschließt Verlängerung von Alg I für Beschäftigte im Kulturbereich

Für überwiegend kurz befristet Beschäftigte gelten derzeit Sonderregelungen. Diese ermöglichen einen erleichterten Zugang zu Arbeitslosengeld für solche Arbeitnehmer. Das Bundeskabinett hat im Zuge eines Gesetzentwurfes zur Verlängerung verschiedener befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht am 07.03.2018 eine Verlängerung der Sonderregel zum Arbeitslosengeld I (Alg I) beschlossen. Insbesondere Künstler und Kreative profitieren von der Vorschrift, die ohne Verlängerung schon Mitte 2018 auslaufen würde.

Kulturstaatsministerin: Wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung vieler Kreativer

Kulturstaatsministerin Monika Grütters betonte: "Mit der Verlängerung wird nun zunächst das Auslaufen der Vorschrift zum 31.07.2018 verhindert. Damit ist ein wichtiger erster Schritt zur sozialen Absicherung vieler Kreativer getan." Bis zum Sommer 2021 soll dann laut Grütters unter intensiver Einbindung der Verbände eine gute dauerhafte Lösung erarbeitet werden. Die Verbesserung der sozialen Absicherung der Künstler und Kreativen bleibe damit auf der kulturpolitischen Agenda dieser Legislaturperiode.

Sachgerechte Anschlussregelung im neuen Koalitionsvertrag

In der neuen Koalitionsvereinbarung haben sich die Koalitionsparteien das Ziel gesetzt, eine sachgerechte Anschlussregelung zu schaffen, die den Besonderheiten der Erwerbsbiografien der in der Kultur Beschäftigten hinreichend Rechnung trägt. Die Verlängerung der bisherigen Regelung räumt der künftigen Bundesregierung nun die notwendige Zeit ein, eine solche noch zielgerichtetere Regelung für den Kulturbereich zu entwickeln.

Redaktion beck-aktuell, 8. März 2018.

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