Bundeskabinett beschließt Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik

Einmalbesteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik sind künftig verboten. Die Bundesregierung hat am 24.04.2020 die Einwegkunststoffverbotsverordnung auf den Weg gebracht. Danach sind bestimmte Produkte nicht mehr erlaubt, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen, wie das Bundesumweltministerium mitteilt.

Schulze: Mehrweg Mittel der Wahl

Unzulässig sind nach der Neuregelung außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut. "Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen“, betont Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Viel zu oft würden Kunststoffe in der Umwelt oder den Meeren enden. Das Verbot werde schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. "Vor allem Mehrweg ist aus Umweltsicht das Mittel der Wahl. Denn wir müssen weg kommen von der Wegwerfkultur", sagte Schulze.

Jetzt verbotene Produkte häufig an Stränden zu finden

Die nun verbotenen Produkte gehören laut EU-Kommission zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Plastikgegenständen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schätzt, dass sie rund 10% bis 20% des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen. Den größten Anteil daran hätten To-Go-Verpackungen für Lebensmittel und Getränke aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Lagerbestände dürfen noch abverkauft werden

Die neue Verordnung dient der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht. Das Verbot soll am 03.07.2021 europaweit in Kraft treten. Der Abverkauf bereits bestehender Lagerbestände – die nicht zuletzt auch durch die Covid 19 Pandemie entstanden sind – bleibt zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden. Die Verordnung wird nunmehr im Bundestag behandelt und bedarf anschließend der Zustimmung im Bundesrat.

Redaktion beck-aktuell, 24. Juni 2020.