Das Bundeskabinett hat am 06.11.2019 ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden. Ein Verstoß gegen das Verbot kann nach dem Entwurf als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, gibt es Ausnahmen für sogenannte Hemdchenbeutel, da deren Verbot derzeit eher zu mehr als zu weniger Verpackungsabfällen führen würde.
Nicht alle Letztvertreiber beteiligten sich an freiwilliger Vereinbarung
Derzeit würden in Deutschland jährlich pro Kopf immer noch circa 20 Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern verbraucht, erläuterte das Kabinett. Der Entwurf verbiete Letztvertreibern das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern. Denn leichte Kunststofftragetaschen würden seltener wiederverwendet als solche aus stärkerem Material. Die gesetzliche Regelung soll insbesondere auch diejenigen Letztvertreiber erreichen, die sich bisher nicht an der freiwilligen Vereinbarung beteiligt haben.
Ausnahme für sehr leichte Kunststofftragetaschen
Ausgenommen von dem Verbot sind nach der geplanten Neuregelung bestimmte sehr leichte Kunststofftragetaschen (Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern), die im Handel von Verbrauchern insbesondere für den Transport von losem Obst und Gemüse verwendet werden. Ein Verbot dieser sogenannten "Hemdchenbeutel" beziehungsweise "Knotenbeutel" würde zu einer vermehrten Nutzung aufwendigerer Verpackungen führen, meint das Kabinett.
"Zukunft ist Mehrweg"
"Die Zukunft ist nicht die Einweg-Papiertüte. Die Zukunft ist Mehrweg – und das ist gerade bei Tüten wirklich kein Problem“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Eine Mehrweg-Tragetasche aus Plastik sei bereits nach drei Nutzungen umweltfreundlicher als eine Einweg-Plastiktüte. Mehrweg-Tragetaschen würden meistens aus recyceltem Material hergestellt, Einweg-Plastiktüten dagegen aus Rohöl.
Redaktion beck-aktuell, 6. November 2019.
Aus der Datenbank beck-online
Frenz, Limitierung von Plastiktüten und Unionsrecht, GewA 2013, 329
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