Schärfere Düngeregeln
Laut Ministerium sollen mit der neuen Düngeverordnung die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert und die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden. Darüber hinaus würden die Länder zum Erlass zusätzlicher Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gelte auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet seien.
Novelliertes Düngegesetz sieht Einführung einer Stoffstrombilanz vor
Zum Regelungspaket gehöre auch ein novelliertes Düngegesetz, das der Bundestag diese Woche verabschieden solle, so das Ministerium weiter. Es stelle einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft sicher. Kern der Novelle des Düngegesetzes sei eine Stoffstrombilanz, die auf Betreiben des Bundesumweltministeriums neu eingeführt werden solle. Auf diese Weise bilanzierten die Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz ihrer Nährstoffmengen. Die Dünge- und Tierfuttermengen würden dabei mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten des Hofes verrechnet. Dadurch lasse sich die Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb besser bestimmen.
Nitratbericht: Starke Beeinträchtigung der Grundwasserqualität
Die Ergebnisse des aktuellen Nitratberichts zeigten, wie sehr die Landwirtschaft mit ihrer Düngepraxis die Gewässerqualität beeinflusse. Hauptproblem bleibe immer noch der übermäßige Einsatz von Stickstoffdüngern. Fast ein Drittel der Messstellen für die Grundwasserqualität hätten zwischen 2012 bis 2014 zu hohe Nitratwerte aufgewiesen. Auch an den Küsten der Nord- und Ostsee gebe es kaum Anzeichen für eine Verbesserung. Hier führten die zu hohen Phosphor- und Stickstoffeinträge (Eutrophierung) zu übermäßigem Algenwachstum, so das Bundesumweltministerium.