Kabinett beschließt rechtlichen Rahmen für Wasserstoff-Kernnetz

Das Bundeskabinett hat mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den rechtlichen und regulatorischen Rahmen eines künftigen Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland beschlossen. "Unser Ziel ist der zügige Hochlauf des Wasserstoffmarktes, um die Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben", betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Erste Stufe: Ausbau wichtiger Wasserstoff-Infrastrukturen

Das Wasserstoff-Kernnetz soll in der ersten Stufe wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Im EnWG wird die zeitnahe erstmalige Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetztes durch die Bundesnetzagentur geregelt. Hierzu sollen zentrale Wasserstoff-Standorte angebunden und alle Regionen Deutschlands berücksichtigt werden. Das Kernnetz soll in den kommenden Monaten von den Betreibern von Ferngasnetzen modelliert werden. Anschließend findet nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums eine breite Konsultation der Öffentlichkeit, der Länder und verschiedener Marktteilnehmer statt. Die endgültige Ausgestaltung des Netzes soll die Bundesnetzagentur genehmigen.

Zweite Stufe: Verankerung der Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG

Bis Ende des Jahres soll in einer zweiten Stufe eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG verankert werden. Diese bedarfsbasierte Planung soll sich an den bestehenden Netzentwicklungsprozessen orientieren und sich über das Wasserstoff-Kernnetz hinausgehend mit dem Wasserstoffbedarf relevanter Abnehmer, wie energieintensiven Unternehmen, auseinandersetzen, heißt es in der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Redaktion beck-aktuell, 25. Mai 2023.