Bundeskabinett beschließt Ratifizierung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Das Bundeskabinett hat am 08.03.2017 die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen. Dies hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mitgeteilt. Das Übereinkommen des Europarats diene dem Schutz von Frauen vor allen Formen der Gewalt.

Übereinkommen sieht Recht der Frauen auf gewaltfreies Leben vor

Wie das Ministerium schreibt, hatte Deutschland das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" bereits im Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen. Bislang sei das Übereinkommen von 22 Mitgliedstaaten ratifiziert worden. In den 81 Artikeln des Übereinkommens seien umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten. Insbesondere sehe es das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben vor.

Klagen können nach Beitritt direkt auf Konvention gestützt werden

Laut Ministerium wird eine unabhängige Gruppe von Experten eingesetzt, die überprüfen und berichten, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Sobald das Gesetz zum Beitritt in Kraft sei, könnten Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

Redaktion beck-aktuell, 8. März 2017.

Mehr zum Thema