Bundeskabinett beschließt Rahmenbedingungen für Landstrombezug in Seehäfen

Das Bundeskabinett hat am 06.11.2019 die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte "Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht“ beschlossen. Die Verordnung mache für Seeschiffe die Nutzung von Landstrom in Häfen wirtschaftlich attraktiver, heißt es dazu von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in einer Mitteilung.

Ziele: Klimaschutz und Luftreinheit

In Zukunft sollen Seeschiffe in Häfen mit Strom statt mit Schiffsdiesel betrieben werden. "Das schont das Klima und verbessert die Luft vor Ort“, erklärte Bundesminister Peter Altmaier anlässlich der Kabinettbefassung. Die Verordnung bedarf jetzt noch der Zustimmung des Bundesrats. Mit der Verordnung können Stromnetzbetreiber künftig die Besonderheiten der Landstromversorgung von Seeschiffen bei der Festlegung ihrer Netzentgelte besser berücksichtigen, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Verordnung setze damit zugleich eine Maßnahme des am 10.10.2019 vom Bundeswirtschaftsminister Altmaier und den Küstenländern unterzeichneten Memorandum of Understanding zum Thema Landstrom um.

Netznutzung wird auch auf Tagesbasis möglich

Um Landstrom für Seeschiffe während der Liegezeiten als umweltfreundliche Alternative zur Nutzung von Schiffsdiesel zu etablieren, hatte Altmaier im September 2018 die AG Landstrom initiiert. Ein Ergebnis der AG Landstrom war, dass unter anderem die aktuellen Netzentgelte den Bezug von Landstrom in den Häfen für die Seeschiffe unwirtschaftlich machen. Mit der jetzt im Kabinett verabschiedeten neuen Regelung erhalten die örtlichen Netzbetreiber die Möglichkeit, in Häfen eine Netznutzung nicht nur auf Jahres- oder Monatsbasis anzubieten, sondern auch auf Basis eines Tagesleistungspreises. Das mache die Nutzung von Landstrom deutlich attraktiver, heißt es in der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums weiter.

Zusatzangebot bei Netzengpässen einschränkbar

Dieses Zusatzangebot ist an die Bedingung geknüpft, dass der Netzbetreiber die Stromversorgung des Seeschiffes bei Netzengpässen einschränken kann. Dies ist möglich, da Seeschiffe zur Eigenstromerzeugung kurzfristig auf ihre bordeigenen Stromgeneratoren zurückgreifen können.

Redaktion beck-aktuell, 7. November 2019.