Bundeskabinett beschließt neues Strahlenschutzgesetz

Die Bundesregierung will den radiologischen Notfallschutz von Bund und Ländern verbessern. Dafür hat das Bundeskabinett am 25.01.2017 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes beschlossen. "Beim radiologischen Notfallschutz schaffen wir ein modernes Managementsystem, mit dem wir eine Vielzahl von Notfallszenarien abdecken können – einschließlich schwerer Unfälle in Atomkraftwerken", erläuterte Hendricks.

Anwendungsbereiche erweitert

Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst. Alle Regelungen seien vereinfacht und an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst worden, heißt es in der Mitteilung des Bundesumweltministeriums. Die Anwendungsbereiche des Strahlenschutzrechts seien erweitert worden.

Früherkennung von Krankheiten

Das neue Strahlenschutzgesetz regele erstmals den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung sei, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiege. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung allein für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt.

Referenzwert für Radon

Auch der Umgang mit dem Edelgas Radon soll zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassender geregelt werden. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Das Gesetz legt einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Bei Überschreitung des Referenzwertes müssen nach den Plänen der Bundesregierung zukünftig Schutzmaßnahmen unternommen werden, um den Radonaustritt zu erschweren.

Radiologischer Notfallschutz soll optimiert werden

Außerdem werde der radiologische Notfallschutz optimiert. Alle Behörden und Organisationen, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, müssten ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung miteinander eng abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Neu sei zudem die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Das Lagezentrum werde auch Koordinierungs- und Meldeaufgaben übernehmen und als Ansprechpartner für Behörden im In- und Ausland und für internationale Organisationen fungieren.

Geplante Neuregelung soll noch vor Bundestagswahl umgesetzt werden

Das Gesetz soll nach Angaben des Bundesumweltministeriums noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnten die Regelungen zur Optimierung des Notfallschutzes bereits im Jahr 2017 eingeführt werden. Die anderen Neuregelungen sollen zeitgleich mit noch zu erarbeitenden konkretisierenden Vorgaben zur Euratom-Richtlinienumsetzung auf Verordnungsebene bis Ende 2018 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2017.

Mehr zum Thema