Bundeskabinett beschließt Nachtragshaushalt 2020

Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 und den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) beschlossen. Die Bundesregierung will mit diesen zusätzlichen Mitteln ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg bringen, mit dem die Gesundheit der Bürger sowie Beschäftigte und Unternehmen vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie geschützt werden sollen. Die zusätzlich mit dem Nachtragshaushalt beschlossenen Maßnahmen umfassen laut Bundesfinanzministerium ein Ausgabevolumen von insgesamt rund 122,5 Milliarden Euro.

Steuermindereinnahmen zu erwarten

Gleichzeitig sei für 2020 aufgrund der Pandemie von einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes auszugehen. Die Bundesregierung rechne daher mit geringeren Steuereinnahmen. Es werde davon ausgegangen, dass 33,5 Milliarden Euro weniger eingenommen werden als ursprünglich im Haushalt 2020 eingeplant.

Geplante hohe Neuverschuldung macht Aussetzung der Schuldenregel erforderlich

Die enormen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen sind, erforderten eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Belastungen in Höhe von rund 156 Milliarden Euro. Die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung werde damit um fast 100 Milliarden Euro überschritten, so das Finanzministerium. Aus Sicht der Bundesregierung handele es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG erforderlich mache. Die Entscheidung darüber liege beim Deutschen Bundestag, der dies mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen müsse.

50 Milliarden Euro als Unterstützung für Kleinunternehmern und "Solo-Selbständige"

Für die Unterstützung von Kleinunternehmern, Kleingewerbetreibenden und von "Solo-Selbständigen" werden nach dem Entwurf des Kabinetts 50 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen Überbrückungshilfen geleistet werden, wenn ohne Hilfe eine Existenzgefährdung droht. Darüber hinaus würden zur Existenzsicherung unter anderem für "Solo-Selbständige" die Mittel für das Arbeitslosengeld II sowie für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und die Grundsicherung im Alter um insgesamt rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt.

3,5 Milliarden Euro zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus

Um die fortschreitende Ausbreitung des Virus einzudämmen, will die Bundesregierung für die zentrale Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung der Entwicklung eines Impfstoffs und von Behandlungsmaßnahmen, für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Pandemie, für die Leistung von Hilfen für Deutsche und Unionsbürger im Ausland im Zuge der Corona-Krise sowie zur Information der Bevölkerung 3,5 Milliarden Euro zusätzlich bereitstellen. Um flexibel und kurzfristig auf die weitere Entwicklung der Pandemie und ihrer Folgen reagieren zu können, stellt die Bundesregierung darüber hinaus mit dem Nachtragshaushalt weitere 55 Milliarden Euro bereit, die kurzfristig für weitere Vorhaben zur Pandemiebekämpfung genutzt werden können.

5,9 Milliarden Euro für Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich

Für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich, die insbesondere in Folge der konjunkturellen Verwerfungen aufgrund der Pandemie entstehen können, erhöht die Bundesregierung ihre Vorsorge um rund 5,9 Milliarden Euro.

Gelder auch für "Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen"

Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf die Errichtung eines Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen verständigt, mit dem unter anderem das Kurzarbeitergeld flexibilisiert wird und mit dem die Liquidität für Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen wie die Gewährung von Stundungen sowie durch neue Maßnahmen insbesondere im Bereich der Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei den Bürgschaften verbessert werden soll. Die Bundesregierung wird eigenen Angaben zufolge die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem die nötigen Garantievolumina zur Verfügung gestellt werden.

Erhöhung des Garantierahmens für auslandsbezogene Gewährleistungen

Auch für die auslandsbezogenen Gewährleistungen sei eine entsprechende Vorsorge getroffen worden, so die Regierung. Mit dem Nachtragshaushalt werde der Garantierahmen von rund 465 Milliarden Euro entsprechend um rund 357 Milliarden Euro auf rund 822 Milliarden Euro angehoben.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2020.