Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung
Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll der Sofortzuschlag ab 01.07.2022 ergänzend, ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt werden und sei bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgesehen. "Kinder aus der Armut zu holen heißt, ihnen bessere Startchancen zu geben", so Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) zu dem Vorhaben. Den Zuschlag bekämen alle Kinder, die entweder einen Leistungsanspruch nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Kinderzuschlag haben. Die weitere Regelung in dem gelanten Gesetz betreffe alle erwachsenen Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben. Sie sollen einmalig 100 Euro erhalten.