Bundeskabinett beschließt Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung

Ab Juli sollen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat und Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger einmalig 100 Euro erhalten. Dazu hat heute das Bundeskabinett einen Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen.

Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll der Sofortzuschlag ab 01.07.2022 ergänzend, ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt werden und sei bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgesehen. "Kinder aus der Armut zu holen heißt, ihnen bessere Startchancen zu geben", so Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) zu dem Vorhaben. Den Zuschlag bekämen alle Kinder, die entweder einen Leistungsanspruch nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Kinderzuschlag haben. Die weitere Regelung in dem gelanten Gesetz betreffe alle erwachsenen Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben. Sie sollen einmalig 100 Euro erhalten.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2022.