Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zu Anpassung der Lkw-Mautsätze

Das Bundeskabinett hat am 15.05.2018 den Entwurf für ein 5. Bundesfernstraßenmautgesetz verabschiedet. Dies teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit. Damit sollen die Lkw-Mautsätze zum 01.01.2019 an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 angepasst werden.

Einheitlicher Mautsatz für Autobahnen und Bundestraßen

Laut BMVI soll es nach dem geplanten Bundesfernstraßenmautgesetz einen einheitlichen Mautsatz für Autobahnen und Bundestraßen geben. Dabei solle die künftige Differenzierung der Mautsätze am zulässigen Gesamtgewicht und – über 18 Tonnen – auch an Achsklassen ausgerichtet werden. Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau sind nach Angaben des Ministeriums nicht zu erwarten.

Mautbefreiung für Elektro-Lkw

Außerdem sollen Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher, leiser Lkw geschaffen werden. Dazu sollen Elektro-Lkw von der Lkw-Maut befreit werden und erstmals Lärmkosten bei den Mautsätzen eingerechnet werden.

2,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen jährlich

Nach Vorlage des neuen Wegekostengutachtens rechnet das BMVI mit jährlich durchschnittlich 2,5 Milliarden Euro mehr Mauteinnahmen. Diese Erhöhung folge hauptsächlich aus der Ausweitung der Maut auf das gesamte Bundesfernstraßennetz ab dem 01.07.2018. Dann würden alle rund 52.000 Kilometer Bundesfernstraßen für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig sein. Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen. 2017 betrugen die Einnahmen 4,7 Milliarden Euro. Die Mauteinnahmen würden zweckgebunden für die Bundesfernstraßen verwendet.

Redaktion beck-aktuell, 16. Mai 2018.

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