Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Tierzuchtrecht

Das Bundeskabinett hat am 19.09.2018 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Tierzuchtrechts beschlossen, um es an die geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Dies teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 20.09.2018 mit.

Anerkennung von Zuchtorganisationen und Genehmigung von Zuchtprogrammen werden getrennt

Wie das Ministerium erläutert, geht es um die Anpassung des Tierzuchtgesetzes aus dem Jahr 2006. Vorgaben der EU-Tierzuchtverordnung 2016/1012/EU würden darin konkretisiert und bewehrt. So werde insbesondere die bisherige Anerkennung von Zuchtorganisationen an die in der EU-Tierzuchtverordnung vorgegebenen Verfahren angepasst. Diese trenne die Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen und die Genehmigung von Zuchtprogrammen in separate Vorgänge, um insbesondere ein Verfahren für die Genehmigung von Zuchtprogrammen zu regeln, die in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen.

Weitere Anpassungen

Weitere Anpassungen beträfen insbesondere die Zweckbestimmung des Gesetzes, die Aufnahme neuer Verordnungsermächtigungen beispielsweise zu Anforderungen an die nach der EU-Tierzuchtverordnung durchzuführenden amtlichen Kontrollen sowie die Höhe der Bußgelder bei Rechtsverstößen. Die Reglungen zur Zulassung von Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten für den ausschließlich nationalen Handel von Samen, Eizellen und Embryonen seien beibehalten worden.

EU-Tierzuchtverordnung ab November 2018 anzuwenden

Die EU-Tierzuchtverordnung sei bereits am 19.07.2016 in Kraft getreten. Sie sei nach einer Übergangszeit von 28 Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ab dem 01.11.2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden.

Redaktion beck-aktuell, 20. September 2018.

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